Kabinett verlängert erleichterten Zugang zu Kurzarbeit

Berlin (dpa) - Firmen und Beschäftigte mit Problemen wegen der
anhaltenden Corona-Pandemie erhalten weiter erleichterten Zugang zu
Kurzarbeit. Das Bundeskabinett ließ am Mittwoch eine entsprechende
Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passieren. So
werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende des Jahres voll
erstattet. Bisher sind Erleichterungen beim Zugang zum
Kurzarbeitergeld auf Betriebe begrenzt, die bis zum 30. September
2021 Kurzarbeit einführen, auch die Beiträge werden bisher nur bis zu
diesem Datum voll erstattet.

Vom 1. bis 25. August hatten Unternehmen für 68 000 Menschen
konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Viele der Anzeigen gingen laut
Bundesagentur für Arbeit nicht mehr auf die Corona-Krise zurück. Laut
Verordnung brauchen von der langen Dauer der Pandemie und den damit
verbundenen Einschränkungen stark belastete Unternehmen jedoch weiter
einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und eine Entlastung
bei den Sozialversicherungsbeiträgen - insbesondere in der
Unterhaltungsbranche, im Einzelhandel, in der Reise- und
Tourismusbranche sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das gilt zum
Beispiel, wenn Unternehmen auch nach Lockerungen kurzfristig erneut
Kurzarbeit einführen müssen.

Arbeitsminister Hubertus Heil sagte: «Kurzarbeit hat in der Krise
geholfen. Über zwei Millionen Arbeitsplätze wurden gesichert, es
ist die stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches
Tal.» Die Zahl der Kurzarbeiter sei zwar zurückgegangen, sagte der
SPD-Politiker im RTL/ntv «Frühstart» weiter. Aber es gebe Branchen,
die hart getroffen seien, das Veranstaltungsgewerbe etwa. «Man darf
nicht am falschen Ende sparen.» Die Verlängerung führt zu
Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit von rund 1,2 Milliarden
Euro.