Kind nach Jagdunfall stark eingeschränkt -  Angeklagter schweigt

Eine Familie grillt in einer Gartenanlage. Plötzlich ein lauter Knall
und die sechsjährige Tochter fällt blutend in einen Pool - getroffen
von einem Jagdschuss. Der mutmaßliche Schütze steht nun vor Gericht.

Gera (dpa/th) - Rund drei Jahre nachdem ein damals sechsjähriges
Mädchen von einem Jagdschuss getroffen wurde, ist es nach Angaben
seines Vaters weiter stark eingeschränkt. Seine Tochter habe seit dem
Schuss im Landkreis Greiz in Hüfte und Arm ständig Schmerzen und
müsse regelmäßig zu Therapien. «Zusammengefasst geht es ihr
beschissen», sagte der als Zeuge geladene Vater am Dienstag vor dem
Amtsgericht Gera.

Dort wurde der Prozess gegen den heute 34-jährigen mutmaßlichen
Schützen eröffnet (3 Ds 851 Js 12295/19). Der Gärtner und Hobbyjäge
r
ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Er schwieg zum
Auftakt zu den Vorwürfen und machte nur Angaben zu seiner Person.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, bei einer Erntejagd im Juli 2018
von einem Hochsitz auf einem Pick-Up geschossen zu haben. Dabei habe
er sich nicht vergewissert, dass niemand gefährdet wird. Durch den
Schuss sei das Mädchen in einer nahen Gartenanlage an Arm und Hüfte
getroffen worden. Es sei lebensgefährlich verletzt worden und habe
notoperiert werden müssen.

Die Familie habe zu dem Zeitpunkt gerade in der Gartenanlage
gegrillt, sagte der Vater. Plötzlich habe er einen lauten Knall
gehört. Er habe gesehen, wie seine Tochter ins Straucheln kam und
dann in einen aufblasbaren Pool fiel. «Da hat sie dann alles
vollgeblutet.» Ein Bekannter sei wegen der Schreie herbeigeeilt und
habe geholfen, das Kind zu verbinden. Dann hätten sie die Polizei
gerufen.

Später habe sich herausgestellt, dass das Neun-Millimeter-Geschoss
zunächst durch eine als Sichtschutz aufgehängte Decke hindurchging.
Es habe dann Arm und Hüfte seiner Tochter durchschlagen und sei
letztlich gegen einen Metallkasten geprallt. Das habe auch den lauten
Knall ausgelöst.

Der Unfall sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen, hieß es von der
Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe gewusst, dass kein
ausreichender Kugelfang, also etwa eine Erhebung, die die Kugel
stoppen könnte, vorhanden war. Das Mädchen sei durch die schweren
Verletzungen noch heute stark eingeschränkt und müsse Schmerzmittel
nehmen. Zwischendurch sei es auf einen Rollstuhl angewiesen gewesen.


Nach Angaben des Vaters musste das Kind nach dem Unfall die Schule
wechseln, da die damalige Schule nicht mit dem Rollstuhl befahrbar
war. Es habe noch immer Probleme beim Laufen, könne nicht auf dem
Schulhof rennen und gehe abends unter Schmerzen ins Bett. Weiter
brauche es eine Schulbegleiterin und gehe regelmäßig zur
Physiotherapie, zu einem Psychiater und zum Kinderarzt.

Am ersten Prozesstag wurden neben dem Vater auch weitere Teilnehmer
der Erntejagd befragt. Die Männer hatten sich an einem Feld
aufgestellt, das zu dem Zeitpunkt abgeerntet wurde, und gewartet,
dass ihnen aufgeschrecktes Wild vor die Flinte lief. In den
Befragungen ging es unter anderem um die exakte Positionierung des
Geländewagens des Angeklagten und den Ablauf der Jagd.

Der Anwalt des mutmaßlichen Schützen beantragte für den kommenden
Prozesstermin am 28. September eine Ortsbegehung, um festzustellen,
ob von dem Standort des Mannes ein Treffen des Kindes möglich gewesen
sein könnte. Der letzte Termin ist am 5. Oktober angesetzt.