Neue Corona-Kriterien und Impfstatus-Auskunft treten in Kraft

Berlin (dpa) - Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie im Herbst und
Winter können jetzt weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Von Bundestag
und Bundesrat beschlossene Neuregelungen zu den Bewertungskriterien
der Pandemielage und zu Auskünften zum Impfstatus von Beschäftigten
wurden am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet und treten damit an
diesem Mittwoch in Kraft.

Wesentliche Messlatte zur Lage-Einschätzung soll demnach die Zahl der
Corona-Patienten in den Kliniken sein. Diese soll die bisherige
Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der
Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten. Berücksichtigt
werden sollen aber auch «weitere Indikatoren». Die Länder sollen dann

jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen
weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.

Zudem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die
Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft
sind.

Neben den Änderungen im Infektionsschutzgesetz tritt auch das Gesetz
in Kraft, mit dem ein Hilfsfonds nach der Hochwasserkatastrophe Mitte
Juli eingerichtet wird. Für den Wiederaufbau vor allem im Westen
Deutschlands sollen in den nächsten Jahren bis zu 30 Milliarden Euro
bereit gestellt werden.