«2G»-Regel für weitere Bereiche in Niedersachsen

Hannover (dpa) - Die sogenannte «2G»-Regel soll in Niedersachsen
künftig in mehr Bereichen angewendet werden können - etwa in der
Gastronomie, der Kultur, bei Veranstaltungen oder dem Sport. Das
kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag im Landtag
in Hannover an. Bei Anwendung der «2G»-Regel sollen dann die
Maskenpflicht und das Abstandhalten entfallen.

Menschen bis 18 Jahren sollen demnach auch ohne Impfung oder Genesung
Zutritt bekommen, da sie sich regelmäßig vor dem Schulbesuch testen.
Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, können sich noch nicht
impfen lassen. Die derzeitige Corona-Landesverordnung gilt noch bis
zum 22. September. Die Ausweitung der «2G»-Regel wird somit
voraussichtlich in der kommenden Woche umgesetzt.

Nach der «2G»-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Bereichen nur
gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen
sind. Ein negativer Corona-Schnelltest reicht dann in der Regel nicht
mehr aus. In der derzeitigen Corona-Verordnung für Niedersachsen
können Betreiber von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits den
Zugang auf Gäste beschränken, die geimpft oder genesen sind. Dann
muss zum Beispiel keine Maske mehr getragen werden.