Familienminister begründet gelockerte Quarantäneregeln mit Kindeswohl

Düsseldorf (dpa/lnw) - In einem Brief an Eltern und Kita-Beschäftigte
hat Nordrhein-Westfalens Familienminister Joachim Stamp (FDP) die
gelockerten Quarantäneregeln mit dem Kindeswohl begründet. Die
Neufassung der Corona-Betreuungsverordnung sieht vor, dass in der
Regel nur noch für das infizierte Kind oder die infizierte
Betreuungsperson selbst eine 14-tägige Quarantäne vorgesehen ist.

Kinder- und Jugendärzte hätten klar festgestellt, dass die Kleinen
«mehr durch die Corona-Maßnahmen als durch die Infektion selbst
gefährdet sind», zitierte Stamp in seinem am Montag veröffentlichten

Schreiben aus einer Mitteilung der Berufsverbände. In den Arztpraxen
sind demnach während der Pandemie viele körperliche, geistige und
seelische Entwicklungsstörungen aufgefallen - vom Übergewicht über
Sprachdefizite bis zu Depressionen - aber praktisch keine schweren
Corona-Verläufe bei Kindern.

Entscheidend für die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder
sei also möglichst viel Stabilität, betonte der Familienminister.
Deswegen müssten die Quarantäne-Maßnahmen für Kontaktpersonen
Infizierter «künftig mit Augenmaß umgesetzt werden». Diese müssen
in
der Regel nicht mehr in Quarantäne, sondern bloß in den zwei Wochen
nach dem Infektionsfall dreimal wöchentlich getestet werden. Über
Ausnahmen - etwa wenn mehrere Infektionen auftreten - entscheidet das
Gesundheitsamt.