Sieben-Tage-Grenzwert 35 aus NRW-Coronaverordnung gestrichen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Bei der Bewertung der Corona-Lage werden in
Nordrhein-Westfalen jetzt auch die Zahl der Coronapatienten im
Krankenhaus und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt. Das
sieht die am Freitag veröffentlichte Neufassung der
Coronaschutzverordnung des Landes vor. Der bisher als Grenzwert für
bestimmte Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der
7-Tage-Inzidenz an Neuinfektionen wird gestrichen, wie das
Arbeitsministerium am Freitag mitteilte. NRW setzt damit vom
Bundesrat beschlossene Änderungen im Infektionsschutzgesetz um.

Konkret ändern wird sich vorerst aber nichts. Die 3G-Regelung
(Geimpft, getestet oder genesen) für den Zugang zu bestimmten
Veranstaltungen und Einrichtungen bleibe aufgrund des
Infektionsgeschehens bis auf weiteres bestehen, betonte das
Ministerium. Konkrete Grenzwerte für die neuen Indikatoren legt die
Schutzverordnung nicht fest.

«Wir wissen schlicht noch zu wenig darüber, wie sich das
Impfgeschehen auf die Dynamik einer möglichen Herbstwelle auswirkt
als dass wir uns auf starre Werte festlegen können», sagte
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) laut Mitteilung.

Neben den Krankenhausdaten und der Zahl der Neuinfizierten pro 100
000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz)
fließen auch Anzahl der gegen Covid-19 geimpften Personen, die Zahl
der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten sowie die
Entwicklung des R-Wertes in die Beurteilung ein. Der R-Wert gibt an,
wie viele weitere Menschen ein Infizierter rechnerisch ansteckt.

In Nordrhein-Westfalen stabilisierten sich derzeit diese Werte,
«allerdings auf einem nicht unkritischen Niveau«, betonte Laumann.
Auf Basis aller vorliegenden Daten seien neue Einschränkungen für
Geimpfte und Genesene nicht absehbar.