Bundesrat beschließt Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz

Berlin (dpa) - Die Corona-Maßnahmen sollen sich künftig vor allem an
der Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 orientieren. Zudem
sollen Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Beschäftigte in
Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden dürfen, ob sie geimpft
sind oder nicht. Die entsprechenden Neuregelungen im
Infektionsschutzgesetz beschloss am Freitag auch der Bundesrat,
nachdem in dieser Woche bereits der Bundestag zugestimmt hatte. Die
Änderungen sollen zügig in Kraft treten, sobald sie nach
Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht wurden.

Konkret vorgesehen ist, dass die Zahl der wegen Corona in Kliniken
aufgenommenen Patienten künftig die wichtigste Messlatte für
schärfere Maßnahmen sein soll. Mit einfließen sollen auch andere
Kennwerte, etwa die Auslastung der Intensivstationen und die Zahl der
Geimpften. Das löst die bisherige Orientierung an den
Infektionszahlen ab, die wegen vieler Geimpfter als nicht mehr so
aussagekräftig gilt.

Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig von
ihren Arbeitgebern gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder ob
sie Corona schon hatten. Normalerweise dürfen Gesundheitsdaten von
Beschäftigten nicht abgefragt werden. Im Gesundheitswesen sind
allerdings bereits Ausnahmen möglich. Nun soll dies auf Kitas,
Schulen und Pflegeheime ausgeweitet werden, allerdings nur solange
eine «epidemische Lage von nationaler Tragweite» gilt, über die im
Bundestag alle drei Monate neu abgestimmt wird.

Begründung für die Ausweitung: In den Einrichtungen würden besonder
s
verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der
räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko
ausgesetzt. Die Impfstatusabfrage soll beispielsweise bei der
Erstellung von Dienstplänen helfen.