Verbraucherschutz: Pflegeheime halten sich nicht an Besuchsregeln

Die Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt beklagt die fehlende
Umsetzung der gelockerten Besuchsregeln in manchen Pflegeheimen. Die
Heimaufsicht hält das Problem für überschaubar.

Halle (Saale) (dpa/sa) - Nachdem die strengen bishin zu
Besuchsverboten reichenden Besuchsregeln in Pflege- und Altenheimen
in Sachsen-Anhalt gelockert wurden, mangelt es laut
Verbraucherzentrale an der Umsetzung dieser Lockerungen. Die
Verbraucherschützer erreichten vermehrt Anfragen, ob die Verbote der
Pflegeheime für Besuche von Angehörigen und das Verlassen der
Einrichtung zulässig seien, schrieb eine Sprecherin der
Verbraucherzentrale jüngst.

Laut Eindämmungsverordnung des Landes und den darin festgehaltenen
Lockerungen sind mittlerweile zehn Besucher pro Bewohner möglich -
wenn diese vorher geimpft, getestet oder genesen sind. Trotzdem halte
sich laut Verbraucherzentrale nicht jede Einrichtung daran.
Zahlreiche Anrufe belegten das. «Ich darf meine zweifach geimpfte
92-jährige Oma mit ihrem Urenkel von zwei Jahren im Pflegeheim nicht
besuchen» wird eine Anruferin zitiert. Hier lägen «eklatante Verstö
ße
gegen geltendes Recht vor», so die Verbraucherschützer.

Der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe reagiert gelassen.
«Dieses Problem ist uns in keinster Weise bekannt», erklärte eine
Sprecherin. Sowohl im Bund als auch im Land halte es sich dabei
vermutlich um Einzelfälle. Im Ausnahmefall könne die Heimleitung auch
ein zeitlich begrenztes Besuchsverbot verhängen, falls es im Haus zu
einer Corona-Infektion gekommen ist. Die Eindämmungsverordnung gebe
das her.

Die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes hat derweil solche Fälle
auf dem Schirm. «Vom 1. Januar bis Anfang August sind circa 70
Beschwerden zu Verstößen gegen die Besuchsregelungen eingegangen.
Auch bei Regelprüfungen wurden diese vereinzelt festgestellt», sagte
eine Sprecherin des Landesverwaltungsamt. In der Praxis zeige sich,
dass einige Pflegeeinrichtungen trotz der Lockerungen im Mai deutlich
strengere Besuchsbeschränkungen anwendeten.

Hier sei es die Aufgabe der Heimaufsicht, die Einrichtungen über die
Rechtslage aufzuklären und zu den Besuchsregelungen zu beraten. Es
bestünde weitestgehend die Bereitschaft, die aktuellen
Besuchsregelungen anzupassen und umgehend umzusetzen. Etwa Beratungen
zu Fragen von Besuchs- und Ausgangsregelungen habe es bisher in
diesem Jahr gegeben.

Die Aufsicht hätte als letzte Handhabe die Möglichkeit, bei Verstöß
en
ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Diese hätten aber bisher
weder angedroht noch vollzogen werden müssen, «da die Einrichtungen
nach der Beratung durch die Heimaufsicht die Besuchsregelungen
entsprechend angepasst haben», erklärte die Sprecherin des
Landesverwaltungsamtes.