Masken im Freien und Tests für Innengastronomie keine Pflicht mehr

Landesweit treten am Montag weitere Lockerungen in Kraft. Die
Maskenpflicht im Freien ist bis auf Großveranstaltungen und
Warteschlangen gestrichen. Nur Köln macht eine Ausnahme.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Maskenpflicht im Freien ist in
Nordrhein-Westfalen seit Montag weitgehend aufgehoben. Auch auf
Schul- und Pausenhöfen und im Außenbereich von Schulen muss jetzt
kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Das sieht die neue
Corona-Schutzverordnung des Landes vor, die am Montag in Kraft trat.
Im Innenbereich, also auch in Klassenräumen, bleibt die Maskenpflicht
aber bestehen.

Ausnahme ist die Millionenstadt Köln. Dort bleibt die Maskenpflicht
in festgelegten öffentlichen Bereichen noch bis einschließlich 28.
Juni gültig. Das hatte der Krisenstab der Stadt beschlossen.

Die neuen landesweiten Regelungen gelten für die Inzidenzstufe 1. Das
sind 0 bis 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen.
Alle kreisfreien Städte und Kreise in NRW liegen nun stabil unter der
Inzidenz von 35. Auch für Hagen und Wuppertal wird diese Stufe ab
Montag wirksam.

Die stabilen Werte unter 35 auf kommunaler und landesweiter Ebene
bedeuten auch, dass nun in allen Regionen keine Test- oder
Impfnachweise mehr für den Besuch der Innengastronomie erforderlich
sind. In Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ist bei Anreise aber
ein Negativtest weiter nötig. Der Branchenverband Dehoga hat bereits
den generellen Wegfall der Testpflicht für Gäste in Hotels und
Gaststätten als eine mögliche große Erleichterung gefordert.

Die Maskenpflicht gilt im Freien weiter in Warteschlangen und bei
Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern außerhalb des Sitz-
oder Stehplatzes - und dort, wo Kommunen sie anordnen. In
geschlossenen Räumen bleibt die Maskenpflicht zwar grundsätzlich
bestehen, bei ausreichender Lüftung darf die Maske an festen Sitz-
oder Stehplätzen bei Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen
Veranstaltungen aber abgenommen werden. Tests, Abstand und
Rückverfolgbarkeit sind dafür nötig.

Auch im Freitzeit- und Sportbereich gibt es seit Montag weitere
Lockerungen. Zoos können ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung
besucht werden. Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen
Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, wenn ein negativer
Test vorliegt. Somit sind auch Kurse wie Zumba oder Pilates wieder
mit mehr Teilnehmern und geringeren Abständen zulässig.