Corona-Inzidenz in NRW einstellig - Lockerungen ab Montag

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in NRW ist weiter auf dem
Rückgang. Ab Montag können sich die Menschen fast überall in NRW au
f
ein weitgehendes Ende der Maskenpflicht im Freien freuen - nur in
Köln nicht.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Angesichts der weiter sinkenden Corona-Zahlen
wird die Maskenpflicht im Freien in Nordrhein-Westfalen ab Montag
weitgehend aufgehoben. Eine Ausnahme ist die Millionenstadt Köln.
Dort hat der Krisenstab die Pflicht zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes in festgelegten öffentlichen Bereichen bis
einschließlich 28. Juni verlängert. Ab Montag muss auch auf Schul-
und Pausenhöfen und im Außenbereich von Schulen keine Maske mehr
getragen werden. Im Innenbereich, also auch in Klassenräumen, bleibt
die Maskenpflicht aber bestehen.

Erstmals seit September ist die Sieben-Tage-Inzidenz der
Corona-Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen wieder einstellig. Nach
Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) lag die wichtige Kennziffer
am Sonntagmorgen im bevölkerungsreichsten Bundesland bei 9,6 nach
10,0 am Samstag. 220 Neuinfektionen und drei Todesfälle kamen seit
Samstag hinzu.

Bundesweit lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in
sieben Tagen am Sonntag bei 8,8. Am Sonntag sind die vom RKI
gemeldeten Fallzahlen meist niedriger, unter anderem weil am
Wochenende weniger getestet wird.

Alle kreisfreien Städte und Kreise in NRW liegen nun stabil unter der
Inzidenz von 35, ab der die Stufe 1 mit den großzügigsten Lockerungen
gilt. Auch für Hagen und Wuppertal wird diese Stufe ab Montag
wirksam. Hagen wies am Sonntag erneut den höchsten Inzidenzwert mit
27,0 auf. Mit einer Inzidenz von nur noch 1,2 lag Herford am unteren
Ende der Tabelle.

Die stabilen Werte unter 35 auf kommunaler und landesweiter Ebene
bedeuten auch, das nun in allen Regionen keine Test- oder
Impfnachweise mehr für den Besuch der Innengastronomie erforderlich
sind. In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen ist bei Anreise ein
Negativtest weiter nötig. Der Branchenverband Dehoga hat bereits den
generellen Wegfall der Testpflicht für Gäste in Hotels und
Gaststätten als eine mögliche große Erleichterung gefordert.

Die Maskenpflicht gilt im Freien weiter in Warteschlangen und bei
Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern außerhalb des Sitz-
oder Stehplatzes und dort, wo Kommunen sie anordnen.

In geschlossenen Räumen bleibt die Maskenpflicht zwar grundsätzlich
bestehen. Bei ausreichender Lüftung darf die Maske an festen Sitz-
oder Stehplätzen bei Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen
Veranstaltungen abgenommen werden. Tests, Abstand und
Rückverfolgbarkeit sind dafür nötig.

Auch im Freizeit- und Sportbereich gibt es ab Montag weitere
Lockerungen. Zoos können ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung
besucht werden. Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen
Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, wenn ein negativer
Test vorliegt. Somit sind auch Gruppenangebote wie Aerobic oder
Pilates wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig.