Versammlung in Celle: Gericht lehnt Eilantrag gegen Maskenpflicht ab

Lüneburg (dpa/lni) - Ein Antrag gegen die Maskenpflicht bei einer
Versammlung am Samstag in Celle ist vor Gericht vorerst gescheitert.
Der Eilantrag gegen die Mund-Nasen-Bedeckungen sei abgelehnt worden,
teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Freitag mit. (Az.: 5 B
82/21) Die Stadt Celle hatte für die Versammlung «Gemeinsam friedlich
für Wahrheit und Freiheit» eine Maskenpflicht angeordnet.

Die Antragstellerin verwies laut Gericht darauf, dass die
Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Celle bei 2,2 liege. Die
Versammlung finde unter freiem Himmel statt und der angeordnete
Sicherheitsabstand werde akzeptiert und eingehalten. Übertragungen
seien somit praktisch ausgeschlossen.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Das Risiko einer
Infektion mit dem Coronavirus bestehe trotz niedriger Inzidenz
weiterhin. Hinzu komme die besondere Gefahr durch neue
Virusvarianten. Zudem habe es laut Polizei erst kürzlich bei einer
von der Antragstellerin angemeldeten Versammlung mehrfach Verstöße
gegen Auflagen gegeben. Gegen den Beschluss ist noch eine Beschwerde
beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.