Neue Lockerung der Corona-Regeln - Das ändert sich zum Freitag

Mainz (dpa) - An diesem Freitag werden in Rheinland-Pfalz weitere
Corona-Bestimmungen gelockert. Im Folgenden ein Überblick (Stand
Donnerstagnachmittag):

Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen in den jeweiligen Kreisen oder
kreisfreien Städten Indoor-Freizeiteinrichtungen wieder öffnen. Es
gelten Testpflicht und Personenbeschränkungen. Bei privaten
Veranstaltungen sind innen und außen maximal 25 Personen erlaubt, im
Innenbereich gilt eine Testpflicht. An Sport- und
Kulturveranstaltungen im Innenbereich dürfen 10 Personen mit Test und
Kontaktverfolgung teilnehmen, außen sind es 30. Besucht werden dürfen
derartige Veranstaltungen von 250 Zuschauern im Freien
beziehungsweise 100 innen (mit Testpflicht). Auch Hallen- und
Spaßbäder sowie Thermen dürfen wieder ihren Betrieb aufnehmen.

Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen sind wieder für
alle nutzbar, auch Jugendfreizeiten mit Übernachtung können wieder
stattfinden. In der Gastronomie werden Buffets wieder erlaubt,
Kantinen können wieder öffnen. Die Maskenpflicht in Innenstädten im
Freien entfällt grundsätzlich; ausgenommen sind Situationen, in denen
es zu Gedränge kommt, etwa in Warteschlangen. Weiterhin gilt die
Maskenpflicht aber in Innenbereichen wie dem Einzelhandel und dem
Öffentlichen Personennahverkehr.

Bei einer Inzidenz unter 50 sind private Veranstaltungen im Freien
mit bis zu 50 Personen erlaubt. Sport- und Kulturveranstaltungen
dürfen außen von 500 Zuschauern besucht werden, im Innenbereich sind
es 250 (mit Negativtest). Bis zu 50 Personen dürfen wieder gemeinsam
Sport im Freien ausüben (auch mit Kontakt), innen sind es dann 20
Personen mit Negativtest. Kinder bis 14 Jahre sind von der
Testpflicht ausgenommen.