EMA: Vorerst keine Folgen für Zulassungsverfahren von Curevac

Amsterdam (dpa) - Die enttäuschenden Zwischenergebnisse zur
Wirksamkeit des Impfstoffes des Tübinger Herstellers Curevac haben
vorerst keine Folgen für das Prüfverfahren bei der Europäischen
Arzneimittelbehörde. Es gebe keine harte Mindestgrenze bei der
Wirksamkeit, erklärte die EMA am Donnerstag in Amsterdam. Vor einer
Bewertung müssten alle Ergebnisse vorliegen.

Curevac hatte zuvor mitgeteilt, dass der Impfstoff des Unternehmens
einer Zwischenanalyse zufolge eine Wirksamkeit von nur 47 Prozent
gegen eine Covid-19-Erkrankung «jeglichen Schweregrades» zeige. Das
ist niedriger als bei anderen Impfstoffen.

Bei klinischen Studien werde zwar von einer Mindestgrenze von 50
Prozent Wirksamkeit ausgegangen, sagte die EMA. Aber vor allem im
Zusammenhang mit den neuen Virusvarianten müsse man die Daten sehr
gut prüfen und Vorzüge gegen Nachteile abwägen.

Die Experten der EMA prüfen zur Zeit vier Impfstoff-Kandidaten. Wann
mit einer Entscheidung zu rechnen sei, sei noch nicht abzusehen. Die
Hersteller müssen nach Angaben der Behörde noch zusätzliche Daten
liefern.