Maskenpflicht im Freien endet - Lockerungen für Sport und Kultur

Düsseldorf (dpa/lnw) - Angesichts sinkender Corona-Ansteckungszahlen
wird die Maskenpflicht im Freien in Nordrhein-Westfalen ab Montag
weitgehend aufgehoben. Auch auf Schul- und Pausenhöfen und im
Außenbereich von Schulen muss dann kein Mund-Nasen-Schutz mehr
getragen werden. Im Innenbereich, also auch in Klassenräumen, bleibt
die Maskenpflicht aber bestehen.

«Ab Montag gilt die Grundregel: Draußen muss in der Regel keine Maske
getragen werden, es sei denn, man kann die Abstände nicht einhalten»,
erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag.
«Da wo viele Menschen zusammenkommen, ist die Maskenpflicht aber
weiterhin das Gebot der Stunde.» Die Zweitimpfungsquote steige zwar
rasant, aber noch sei keine Herdenimmunität erreicht. «Solange heißt

es: Wachsam sein.»

Die neuen Regelungen gelten für die Inzidenzstufe 1 (0 bis 35
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen).

MASKE: Die Maskenpflicht im Freien endet ab Montag in Kreisen und
kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35
- fast alle haben das schon erreicht. Die Maskenpflicht gilt aber
weiter in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern, bei
Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern außerhalb des Sitz-
oder Stehplatzes und dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung
von Missständen eine Maskenpflicht anordnen. Eine medizinische Maske
ist in allen Fällen ausreichend.

FAHRSCHULEN: Beim Betrieb von Fahrschulen und bei Fahrprüfungen
reicht eine medizinische Maske. Es ist keine FFP2-Maske mehr
erforderlich.

SPORT: Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen
können Mindestabstände aufgehoben werden, wenn ein negativer
Corona-Test vorliegt. Somit sind auch Gruppenangebote wie Aerobic
oder Pilates-Kurse wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen
zulässig.

ZOOS: Zoos können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung
besucht werden.

TAGUNGEN: Sitzungen, Tagungen und Kongresse können mit mehr als 1000
Teilnehmern im Freien stattfinden. Dafür gilt eine einfache
Rückverfolgbarkeit ohne Negativtestnachweis. In Innenräumen sind
Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit
Hygienekonzept und Negativtest wieder erlaubt.

KULTUR/SPORT: Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt zwar
grundsätzlich bestehen. Bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung
darf die Maske aber an festen Sitz- oder Stehplätzen bei Bildungs-,
Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden.
Voraussetzung ist, dass weitere Schutzmaßnahmen wie Testnachweise,
Abstand und Rückverfolgbarkeit eingehalten werden.