Justizminister für Strafverschärfung bei gefälschten Impfpässen

Düsseldorf (dpa) - Angesichts der Fälle von gefälschten Impfpässen

und Testzertifikaten dringen die Justizminister der Länder auf eine
rasche Verschärfung des Strafrechts für solche Taten. Die Fälschung
von Gesundheitszeugnissen sollte nach Auffassung der Länderminister
der Urkundenfälschung bei anderen Dokumenten gleichgestellt werden,
für die härtere Strafen gelten, wie sie nach einem Online-Treffen am
Donnerstag bekanntgaben. Die Bundesjustizministerin wird in einem
Beschluss gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.

«Gefälschte Impfpässe, aber auch falsche Testzertifikate sind so
problematisch, weil wir natürlich jetzt gerade in dieser Pandemie
alle darauf angewiesen sind, dass die Dokumente auch echt sind und
dass das, was dahinter steht, tatsächlich stattgefunden hat, um
sozusagen auch die Ansteckungsgefahr in unserer Gesellschaft
möglichst gering zu halten», sagte die Hamburger Senatorin für
Justiz, Anna Gallina (Grüne), in einer Online-Pressekonferenz nach
dem Treffen. Immer häufiger werden nach ihren Worten gefälschte
Impfpässe im Internet oder auch in Chatgruppen zum Kauf angeboten.

«Klar müsste sein, Fälscher von solchen Gesundheitszeugnissen dürfe
n
nicht geringer bestraft werden als die Fälscher anderer Urkunden»,
betonte Gallina. Die bisherige rechtliche Ungleichbehandlung müsse
aufgebrochen werden. Die Justizminister der Länder hätten bei diesem
Thema eine sehr große Geschlossenheit an den Tag gelegt und «dem Bund
auch noch mal sehr nachdrücklich mit auf den Weg gegeben, dass es ein
zeitlich drängendes Thema ist und dass wir hier zügige Aktivitäten in

diese Richtung brauchen», unterstrich die Grünen-Politikerin.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kritisierte in der
Online-Pressekonferenz, dass das wichtige Thema der gefälschten
Gesundheitszeugnisse nicht schnellstmöglich gelöst werde. Es wäre
ganz einfach, diese Unwucht im Strafrecht zwischen den Fälschungen
von Gesundheitszeugnissen und anderen Urkunden zu ändern. Es würden
im Moment so viele Gesetze durch den Bundestag «gejagt» in kürzester

Frist. Dieses Thema sei aber in eine Arbeitsgruppe verschoben worden.

Im Beschluss heißt es, vor dem Hintergrund der von Fälschungen
ausgehenden Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung
sowie für die Funktionsfähigkeit der medizinischen Notfallversorgung
sei die bisherige rechtliche Einordnung nicht mehr zeitgemäß. Der
Strafrahmen für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen (§ 277 Var. 2

und 3 StGB) sei gegenüber der Fälschung anderer Urkunden (§ 267 StGB)

weitaus geringer. Für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen drohen
nach Angaben des NRW-Justizministeriums bis zu einem Jahr Haftstrafe.
Bei Urkundenfälschung drohen hingegen bis zu fünf Jahre Haftstrafe.