EU-Behörden: Geimpfte von Test- und Quarantänepflichten ausnehmen

Köln/Stockholm (dpa) - Reisende mit vollständigem Impfschutz gegen
Covid-19 oder überstandener Corona-Infektion sollten nach Angaben
führender EU-Behörden von Test- und Quarantänepflichten ausgenommen
werden. Eine Ausnahme von dieser Empfehlung gelte für Menschen aus
Gebieten mit besonders hohem Corona-Risiko oder grassierenden
Coronavirus-Varianten, teilten die EU-Luftsicherheitsbehörde EASA und
die EU-Gesundheitsbehörde ECDC am Donnerstag in ihren aktualisierten
Flugreiserichtlinien mit. Für Reisen aus diesen Gebieten könne die
Anforderung eines negativen Corona-Tests in Erwägung gezogen werden.

Mit den Richtlinien liefern die in Köln und Stockholm ansässigen
Behörden risikobasierte Empfehlungen für den Flugverkehr in der EU.
In der neuen Version wird auch darauf hingewiesen, dass weiterhin auf
medizinische Masken, Hygienemaßnahmen und Abstandhalten gesetzt
werden sollte. Die Empfehlungen sind für die zuständigen Behörden und

Fluggesellschaften nicht bindend, sollen aber als Wegweiser dienen.

«Wir haben einen bedeutenden Meilenstein in der Pandemie erreicht:
eine echte Veränderung beim Ansatz, dass Reisende wieder fliegen
können, ohne sich allzu sehr Sorgen zu machen, dass die Regeln
kurzfristig geändert werden könnten», erklärte EASA-Exekutivdirekto
r
Patrick Ky. Auf diesen Moment habe die Luftfahrtbranche ebenso lange
gewartet, wie es die Fluggäste getan hätten.

ECDC-Direktorin Andrea Ammon warnte jedoch: «Wenn die Maßnahmen zu
früh auch für Nicht-Geimpfte gelockert werden, dann könnten wir
wieder einen schnellen Anstieg der Fälle sehen.» Man müsse weiter
vorsichtig bleiben, bis ein ausreichender Anteil der Bevölkerung
ihren Corona-Impfstoff erhalten habe.