Rechnungshof kritisiert Beschaffung von Corona-Schutzmasken

Berlin (dpa) - Der Bundesrechnungshof hat die zentrale Beschaffung
damals knapper Corona-Schutzmasken in der Frühphase der Pandemie
durch das Bundesgesundheitsministerium kritisiert. Anzuerkennen sei,
unter welch hohem Einsatz es im Frühjahr 2020 half, eine Notlage bei
der Versorgung im Gesundheitswesen abzuwenden, heißt es in einem
Prüfbericht an den Bundestag. Gerügt wird darin aber das «Fehlen
einer systematischen Mengensteuerung». Die aus einer «massiven
Überbeschaffung resultierenden Lagerbestände» und die aufgewendeten
Haushaltsmittel und Personalkapazitäten seien «nicht wirtschaftlich
für eine wirksame Pandemiebekämpfung eingesetzt» worden.

Die kontrahierte Gesamtmenge aus allen Beschaffungswegen übersteige
mit 5,8 Milliarden Schutzmasken selbst einen vom Ministerium «auf der
Grundlage sachfremder Annahmen» berechneten Jahresbedarf von
4,7 Milliarden Masken noch um 23 Prozent, heißt es in dem Bericht. Er
liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, auch der «Spiegel» berichtete
darüber. Die zu den Beschaffungsausgaben von 6,3 Milliarden Euro
hinzukommenden Kosten von bislang 320 Millionen Euro etwa für
Transport, Lagerung, Qualitätsprüfungen und externe Beratung könnten

durch Rechtsstreitigkeiten und Entsorgungskosten weiter ansteigen.

Der Lagerbestand habe am 1. April 2021 insgesamt 2,4 Milliarden
Masken betragen, heißt es im Bericht. «Davon gelten weite Teile als
streitbefangen, weil sie Qualitätsprüfungen nicht bestanden haben.»
Der Bundesrechnungshof forderte das Ministerium auf, eine «zeitnahe
Verteilung qualitätsgeprüfter und einsetzbarer Lagerbestände zur
Pandemiebekämpfung zu prüfen» - besonders deshalb, weil nach Ablauf
des Verfallsdatums weitere Ausgaben für die Entsorgung anfielen. Es
sei auch kritisch zu prüfen, ob für die künftige Pandemievorsorge auf

Bundesebene eine physische Bevorratung von Schutzmasken für das
Gesundheitswesen überhaupt zielführend und wirtschaftlich sei.

Laut dem Bericht verwies das Ministerium in seiner Stellungnahme auf
die krisenhafte Situation im Frühjahr 2020. Die Bundesregierung habe
frühzeitig reagiert, um die Länder und das Gesundheitswesen zu
unterstützen. Die Bundestags-Ausschüsse seien umfassend informiert
worden. Die Beschaffung sei anhand von Listen und Datenbanken zentral
geplant und überwacht worden. Erst in Zusammenhang mit der Verteilung
habe sich herausgestellt, dass die Länder selbst Masken beschafft
hatten und nur geringere Mengen abnehmen wollten.

Der Bundesrechnungshof hatte dem Gesundheitsministerium kürzlich
bereits vorgehalten, Apotheken für die Verteilung von Schutzmasken
zeitweise deutlich mehr gezahlt zu haben als nötig. Eine «massive
Überkompensation aus Steuermitteln» habe es demnach auch bei
Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser gegeben.