Testpflicht für Touristen nach Einreise nach MV entfällt

Von weiteren gelockerten Corona-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern
profitieren zunächst vor allem Touristen. Eine Hürde entfällt von
Donnerstag an.

Schwerin (dpa/mv) - Die Testpflicht für Touristen nach der Einreise
nach Mecklenburg-Vorpommern ist seit Donnerstag nicht mehr notwendig.
Zuvor mussten sich Touristen jeden dritten Tag im Nordosten testen
lassen, sofern sie nicht zweimal geimpft oder von einer
Corona-Infektion genesen waren. Die Testpflicht bei der Einreise
bleibt hingegen zunächst bestehen. Wer zum Urlaub machen in den
Nordosten kommt, muss weiterhin einen maximal 24 Stunden alten Test
vorweisen, sofern er nicht zweimal geimpft oder von einer
Corona-Infektion genesen ist.

Für manche Dienstleistungen wie die Gastronomie im Innenbereich soll
die Testpflicht ebenfalls zunächst bestehen bleiben. Wer in einem
Hotel übernachtet, soll dort jedoch seit Donnerstag
Gastronomieangebote auch ohne Test in Anspruch nehmen können. Auf
diesen Lockerungsschritt hatte sich die Landesregierung am Dienstag
verständigt.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in MV hatte
diesen Schritt begrüßt. «Nun muss nächste Woche auch die generelle

Testpflicht in der Innengastronomie fallen. Bei einer Erstimpfquote
in MV von über 50 Prozent und unseren bewährten Hygienekonzepten ist
dieser Schritt überfällig. Mit dem Wegfall der Testpflicht werden
unnötige Hemmnisse für unsere Gäste abgebaut», forderte Präsident

Lars Schwarz.