Medienregulierer beanstanden Kooperation des Bundes mit Google Von Anna Ringle, dpa

Das Bundesgesundheitsministerium wollte einem von ihm verantworteten
Gesundheitsportal durch eine Kooperation mit Google mehr
Aufmerksamkeit verschaffen. Erst gab es dagegen ein Urteil, jetzt
legen die Medienregulierer nach.

Berlin (dpa) - Medienregulierer haben eine Kooperation zwischen
Google und dem Bundesgesundheitsministerium beanstandet. Der
Internetkonzern hatte bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten eine
prominent hervorgehobene Infobox mit Infos des Nationalen Portals
gesund.bund.de als Ergebnis angezeigt - diese Praxis wurde
zwischenzeitlich wieder eingestellt. Die Zusammenarbeit habe andere
Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte behindert, erklärten
die Landesmedienanstalten am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur. Google habe die im Medienstaatsvertrag
festgeschriebene Diskriminierungsfreiheit verletzt.

Die Informationen des Bundes-Portals stammten zum Beispiel vom
Deutschen Krebsforschungszentrum, dem Robert Koch-Institut (RKI) oder
von medizinischen Fachgesellschaften. Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn (CDU) erhoffte sich durch die Kooperation einen
Bekanntheitsschub für das Portal. Die Kooperation wurde im November
2020 vorgestellt. Medienhäuser befürchteten Nachteile, weil sie im
Internet ebenfalls Gesundheitsportale anbieten.

Im Dezember hatte die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein das
interne Verwaltungsverfahren angestoßen. Geprüft wurde, ob durch die
prominente Darstellung des Gesundheitsportals andere
journalistisch-redaktionelle Angebote diskriminiert werden.

Die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht der
Landesmedienanstalten (ZAK) entschied sich nun für eine Beanstandung.
Da die Kooperation inzwischen beendet ist, verzichtete sie auf eine
Untersagungsverfügung.

Der Fall beschäftigte bereits ein Gericht: Im Februar hatte das
Landgericht München die Zusammenarbeit vorläufig untersagt. Das
Gericht wertete das Ganze als Kartellverstoß. Es ging in dem
Verfahren aber nicht um das Portal an sich. Geklagt hatte der
Medienkonzern Hubert Burda Media über sein Tochterunternehmen, das
Gesundheitsportal netdoktor.de. Google entfernte danach die
prominente Darstellung des Portals.

Der Internetkonzern teilte am Mittwoch zu dem Ergebnis der
Landesmedienanstalten auf dpa-Anfrage mit: «Dieser Sachverhalt ist
bereits seit Februar geklärt.»

Zeitschriften- und Zeitungsverleger begrüßten die Entscheidung der
Medienregulierer. Der Bundesverband Digitalpublisher und
Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) teilten in einem gemeinsamen Statement
mit: «Die Entscheidung der ZAK zur Kooperation von Google mit dem
Bundesgesundheitsministerium beim staatlichen Gesundheitsportal ist
ein wichtiges Signal: Das deutsche Medienrecht überlässt es nicht der
Willkür marktdominanter Digitalplattformen, welche Informationen und
welche Meinungen die Leser zu Gesicht bekommen.»

Der ganze Fall ist noch nicht zu Ende. Der Wort & Bild Verlag
(«Apotheken Umschau») reichte nach eigenen Angaben eine Klage beim
Landgericht Bonn gegen die Bundesrepublik ein. Aus Verlagssicht
verstößt das Bundesgesundheitsministerium mit dem Betrieb des
Nationalen Gesundheitsportals gegen das aus dem Grundgesetz folgende
Gebot der Staatsfreiheit der Presse. Vom Landgericht hieß es auf
Nachfrage, dass der 8. Dezember als Termin für eine mündliche
Verhandlung geplant sei.

Der Verlag aus Bayern begrüßte zugleich die Entscheidung der
Medienregulierer. Es sei wichtig, dass auch die Landesmedienanstalten
ausdrücklich feststellen, dass die durch die Kooperation
ausgespielten Infoboxen, die das Gesundheitsportal hervorhoben, «eine
Diskriminierung der privatwirtschaftlich organisierten Presse»
darstellten, teilte der Verlag mit.