Dehoga NRW fordert Ende der Testpflicht für Gäste

Düsseldorf (dpa) - Angesichts der gesunkenen Corona-Zahlen fordert
der Branchenverband Dehoga den generellen Wegfall der Testpflicht für
Gäste in Hotels und Gaststätten von Nordrhein-Westfalen. «Wir freuen

uns sehr über die Entwicklung, sind aber jetzt an einem Punkt, an dem
weitere und zeitnahe Lockerungen für unsere Branche angemessen sind»,
sagte der Regionalpräsident im Dehoga Nordrhein-Westfalen, Haakon
Herbst, am Mittwoch. Das gelte vor allen Dingen für den Wegfall der
Testpflicht. Nach einer Verbandsumfrage wäre der Wegfall für Gäste
für drei Viertel der Mitgliedsunternehmen die größte Erleichterung.

Die breit diskutierte Frage der Maskenpflicht spiele im Gastgewerbe
hingegen eine untergeordnete Rolle, wie der Verband weiter mitteilte.
Gut ein Viertel der Unternehmen mache sich für deren Wegfall stark.

Neben weiteren Lockerungen fordert der Dehoga NRW eine baldige
Überarbeitung der Corona-Regeln für die Branche, die klar,
verständlich und übersichtlich für Unternehmen und Gäste sein
sollten. «Es muss wieder die Maxime gelten: So wenig wie möglich und
nur so viel wie nötig», betonte Herbst. Die jetzige Verordnung des
Landes führe mitunter zu Unmut und Unverständnis bei Unternehmern,
Beschäftigten und Gästen und müsse «entschlackt» werden. «Jeder

Anwender will einfach und schnell erkennen, was geht und was nicht.»

In Nordrhein-Westfalen ist derzeit in Hotels, Pensionen,
Jugendherbergen bei der Anreise ein Negativtest erforderlich, der
nicht älter als 48 Stunden sein darf, wie der Verband erläutert. Oder
die Reisenden sind vollständig geimpft, oder Genesene können einen
positiven PCR-Test vorweisen, der nicht älter als sechs Monate sein
darf, erklärte der Verband weiter. Die Hotels in Nordrhein-Westfalen
dürfen bereits ihre vollen Kapazitäten wieder den Gästen anbieten.

In den meisten Regionen von NRW kann inzwischen durch eine stabile
Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 auch die Innengastronomie in der Regel
ohne Test- oder Impfnachweis besucht werden. Es gelten in der
gesamten Gastronomie, also auf den Terrassen wie in den Innenräumen
von Kneipen, Restaurants und Ausflugsgaststätten aber weiterhin
Abstandsregeln und Platzzuweisung. In der Innen- und Außengastronomie
muss die Rückverfolgbarkeit der Gäste weiter gewährleistet werden.