NRW-Ministerium: Kein Beleg für falsche Angaben bei Intensivbetten

Köln (dpa/lnw) - Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium
hat einem Zeitungsbericht zufolge bislang keine Belege dafür
gefunden, dass Krankenhäuser falsche Angaben zur Auslastung der
Intensivbetten gemacht haben, um höhere Ausgleichszahlungen zu
erhalten. 70 Krankenhäuser, bei denen sich «Auffälligkeiten im
Meldeverfahren» gezeigt hätten, seien überprüft worden, sagte ein
Ministeriumssprecher dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Mittwoch). Nach dem

aktuellen Stand der Auswertung sei «kein systematisches Fehlverhalten
von Krankenhäusern festgestellt» worden.

Der Bundesrechnungshof hatte in einem Bericht «eine massive
Überkompensation aus Steuermitteln» bei Ausgleichszahlungen für
Krankenhäuser festgestellt. Die Kliniken bekamen Geld für verschobene
oder ausgesetzte planbare Aufnahmen, um freie Kapazitäten für
Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu schaffen. Die
Ausgleichszahlungen des Bundes hätten allein im Jahr 2020 rund 10,2
Milliarden Euro betragen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte
eingeräumt, dass es eine Überkompensation für Krankenhäuser gegeben

haben könne - allerdings «allenfalls» bis zu einer
Anpassungs-Verordnung im Juli 2020.

Der Sprecher des NRW-Gesundheitsministerium sagte, der für das Jahr
2021 eingeführte «Erlösausgleich» verhindere, dass es zu einer
Überkompensation komme. «Ein Erlösanstieg gegenüber dem Jahr 2019,

der nur durch die Ausgleichszahlungen zustande kommen würde, würde
also ausgeglichen und somit zu keinem wirtschaftlichen Vorteil für
ein Krankenhaus führen.»