Brandenburg streicht Maskenpflicht im Freien - Aufruf zum Impfen

In Brandenburg sind künftig wieder Tanzclubs geöffnet, die
Maskenpflicht entfällt im Freien und auch die Testpflicht wird
weitgehend abgeschafft. Innenminister Stübgen mahnt die Bürger, sich
trotzdem vollständig gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Landesregierung hat angesichts
sinkender Infektionszahlen weitreichende Lockerungen der
Corona-Beschränkungen beschlossen. So seien ab Mittwoch sämtliche
Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit aufgehoben und Tanzclubs
könnten mit beschränkter Personenzahl unter strengen Hygiene-Auflagen
wieder öffnen, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am
Dienstag nach der Kabinettssitzung.

Zudem soll die Maskenpflicht im Freien komplett entfallen. Auch in
Grundschulen und Horten müssen Kinder keine Masken mehr tragen.
Weiterhin gelten soll die Maskenpflicht dagegen in geschlossenen
öffentlichen Räumen wie in Geschäften und im Nahverkehr. Auch die
Hygiene- und Abstandsregeln müssten im öffentlichen Bereich weiter
eingehalten werden, mahnte Woidke. «Wir freuen uns auf einen
unbeschwerten Sommer, aber wir wollen auch einen schönen Herbst
erleben.»

Eine Testpflicht etwa in der Innen-Gastronomie oder bei
Kulturveranstaltungen entfällt, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro
100 000 Einwohner innerhalb einer Woche in einer Region fünf Tage
lang unter 20 liege, erklärte der Regierungschef. Landesweit betrug
die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag 6,2. «Derzeit gilt diese
Erleichterung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in
Brandenburg», sagte Woidke.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) rief die Brandenburger auf, sich
trotz sinkender Infektionszahlen vollständig gegen das Coronavirus
impfen zu lassen. «Wir müssen den Sommer nutzen, um uns vor einer
Wiederholung des Pandemie-Winters zu schützen», sagte Stübgen. Mehr
Freiheiten führten bei manchen Menschen dazu, eine Impfung nicht mehr
für notwendig zu halten. «Ein erneuter Lockdown lässt sich nur durch

Impfschutz verhindern, und Impfschutz gibt es nur als
Gemeinschaftsprojekt», betonte der Minister.

Die weiteren Regelungen im Einzelnen:

Die TESTPFLICHT gilt unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz
weiterhin in Schulen, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, für
Kontaktsport in Hallen und bei sexuellen Dienstleistungen. In der
Außengastronomie gibt es keine Testpflicht mehr.

Die MASKENPFLICHT gilt weiter in geschlossenen öffentlichen Räumen
sowie in allen weiterführenden Schulen.

In DISKOTHEKEN UND CLUBS gilt weiterhin grundsätzlich eine
Testpflicht. Es darf nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter
eingelassen werden. Bundesweit zeigt sich bei Tanzclubs ein
uneinheitliches Bild. In Berlin sind Tanzveranstaltungen im Freien
mit bis zu 250 zeitgleich Anwesenden ebenfalls wieder möglich.
Voraussetzung für die Teilnahme ist aber ein negativer Corona-Test.
Auch Sachsen-Anhalt öffnet Clubs und Diskotheken: Die Besucherzahl
ist auf 60 Prozent der sonst zugelassenen Gästezahl begrenzt, wie das
Kabinett am Dienstag beschloss. In Bayern gibt es dagegen noch keine
Öffnungsperspektive.

PRIVATE FEIERN aus besonderen Anlass sind mit bis zu 100 Gästen
draußen und 50 Teilnehmern drinnen erlaubt. Bei sonstigen
Zusammentreffen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Höchstzahl
von zehn Personen aus zwei Haushalten.

VERANSTALTUNGEN sind grundsätzlich mit bis zu 1000 Gästen wieder
zugelassen. In geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht und bei
Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter zusätzlich eine
Testpflicht.

DEMONSTRATIONEN sind ohne Einschränkung der Personenzahl und ohne
Maskenpflicht wieder erlaubt.