Berlin lockert die Maskenpflicht - Mehr Möglichkeiten zum Feiern

Die nächsten Lockerungen in der Corona-Pandemie folgen für Berlin
schon am Freitag. Das betrifft Änderungen bei der Maskenpflicht
genauso wie neue Obergrenzen von Veranstaltungen.

Berlin (dpa/bb) - Angesichts der zuletzt deutlich zurückgegangenen
Infektionszahlen können sich die Berlinerinnen und Berliner auf eine
Reihe von Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen einstellen. So ist die
Maskenpflicht aufgehoben, die bisher für 35 belebte Plätze und
Einkaufsstraßen wie den Kurfürstendamm oder den Alexanderplatz galt -
bis auf Stellen, an denen es nicht möglich ist, den vorgeschriebenen
Mindestabstand einzuhalten wie in Warteschlangen. Auch im Zoo und
Tierpark muss im Freien keine Maske mehr getragen werden. Das
beschloss der Senat am Dienstag, wie der Regierende Bürgermeister
Michael Müller (SPD) nach der Sitzung mitteilte.

Die Infektionsschutzverordnung soll entsprechend geändert werden; die
neuen Regeln gelten den Angaben zufolge ab Freitag (18.6.). Müller
sagte, zum Glück gebe es endlich bundesweit fallende Inzidenzwerte -
auch in Berlin. In den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen
sei ebenfalls eine deutliche Entlastung spürbar. Bei den Lockerungen
müsse aber klar zwischen draußen und drinnen unterschieden werden.
Das wurde auch beim Thema Maskenpflicht berücksichtigt.

MASKENPFLICHT: In Bussen und Bahnen des Berliner ÖPNV müssen
weiterhin FFP2-Masken getragen werden. Der ÖPNV werde wieder
zunehmend voller, sagte Müller. FFP2-Masken zu tragen, sei ein
«echter Gesundheitsschutz» - gerade da, wo der Mindestabstand nicht
einzuhalten sei.

VERANSTALTUNGEN: Für sie gibt es deutlich höhere Obergrenzen. Dabei
sind im Freien künftig bis zu 1000 Personen erlaubt, drinnen maximal
250. Bisher waren es draußen 500 und drinnen bis zu 100. Bei
Veranstaltungen mit mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen muss
diesen grundsätzlich ein fester Platz zugewiesen werden. Diese Regel
gilt bei Veranstaltungen bis 250 Personen nicht, wenn alle Anwesenden
negativ getestet sind. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr
als 20 Teilnehmern ist ein Nachweis eines negativen Coronatests
verpflichtend.

VOLKSFESTE: Jahrmärkte und Volksfeste sind grundsätzlich wieder
erlaubt. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für andere
Veranstaltungen.

TANZEN: Tanzveranstaltungen im Freien mit bis zu 250 zeitgleich
Anwesenden sind ebenfalls wieder möglich. Voraussetzung für die
Teilnahme ist aber ein negativer Corona-Test.

PRIVATE VERANSTALTUNGEN: Zum Beispiel bei Hochzeits- oder
Geburtstagsfeiern oder solche aus Anlass religiöser Feste sind in
geschlossenen Räumen künftig bis zu 50 zeitgleich anwesende Personen
erlaubt. Im Freien sind es bis zu 100.

KITAS: In den Berliner Kitas endet am 21. Juni der eingeschränkte
Regelbetrieb. Alle Kinder mit entsprechendem Anspruch sollen wieder
betreut werden können.

FRISEUR: Bei Friseurbesuchen gilt künftig, dass für das
Haareschneiden kein negativer Corona-Test mehr nachgewiesen werden
muss. In dem Fall ist aber das Maskentragen Pflicht, wie Müller
erläuterte. Kann die Maskenpflicht nicht eingehalten werden, etwa
beim Bartstutzen, ist ein Schnelltest vorgeschrieben.

HALLENBÄDER: Nach den Freibädern dürfen auch sie wieder öffnen. Das

gilt ebenfalls für Saunen und Thermen. In der Sauna sind jedoch
Aufgüsse tabu und Dampfbäder bleiben zu. Pflicht ist ein negativer
Corona-Test.

FREIZEITPARKS: Der Besuch von Freizeitparks, anderen Betrieben für
Freizeitaktivitäten, aber auch von Spielhallen und Spielbanken ist
wieder erlaubt. Wer sich dabei nicht an seinem Platz aufhält, muss
eine FFP2-Maske aufsetzen.

SCHNAPS UND BIER: Das Verbot, alkoholische Getränke in der Zeit von 0
Uhr bis 5 Uhr auszuschenken, zu verkaufen oder abzugeben, wird
aufgehoben.

Die Corona-Zahlen sind in Berlin zuletzt fast kontinuierlich
zurückgegangen. In den vergangenen sieben Tagen infizierten sich je
100 000 Einwohner 13,6 Menschen, wie das Robert-Koch-Institut am
Dienstag mitteilte. Laut Müller will der Senat in 14 Tagen über
weitere Lockerungsschritte beraten.