Wettbewerbshüter: Keine Corona-Tests für Firmen auf Staatskosten

Bad Homburg/Mannheim (dpa) - Die Wettbewerbszentrale geht gegen ein
Testzentrum in Baden-Württemberg vor, dessen Betreiber bei
Unternehmen Werbung für Corona-Tests in Serie auf Staatskosten
gemacht haben. Vor dem Landgericht Mannheim sei eine einstweilige
Verfügung gegen dieses Vorgehen erwirkt worden, teilten die Bad
Homburger Wettbewerbshüter am Dienstag mit.

Den Angaben zufolge nahm der Betreiber des Testzentrums in einer
E-Mail an Unternehmen Bezug auf das verpflichtende Angebot von zwei
Tests pro Woche für Arbeitnehmer und bot an, diese Tests kostenlos
durch das Team des Testzentrums im jeweiligen Betrieb durchzuführen.
«Die Finanzierung erfolgt durch die Bundesregierung», habe es in dem
Schreiben geheißen.

«Ein solches Angebot verzerrt den Wettbewerb in zweifacher Hinsicht:
Zum einen erschließen sich Testzentren in unlauterer Weise neue
Kundenkreise, zum anderen ersparen sich Arbeitgeber, die auf
derartige Angebote eingehen, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern
erhebliche Kosten für Schnelltests», erklärte Christiane Köber,
Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.

Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber,
ihren Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test
anzubieten. Durchführen können diese auch Testzentren. Die Kosten
jedoch muss nach geltender Rechtslage der Arbeitgeber tragen.