BGH klärt: Was ist, wenn Diesel-Kläger ihr Auto weiterverkauft haben?

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klärt am
Dienstag (9.00 Uhr) neue Fragen zur Haftung von Volkswagen im
Dieselskandal. Diesmal geht es darum, ob Kläger auch dann Anspruch
auf Schadenersatz haben, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft
haben. Ob Urteile verkündet werden, ist offen.

In dem einen Fall hatte die Klägerin ihren VW mit dem Skandalmotor
EA189 im laufenden Verfahren für rund 4500 Euro verkauft. VW ist der
Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist: Die Frau habe einen
marktgerechten Preis erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG)
hatte entschieden, dass der Frau Schadenersatz zustehe - es komme
allein darauf an, ob das Auto beim Kauf mangelhaft gewesen sei. VW
sind nach eigenen Angaben um die 1000 ähnliche Fälle bekannt. Bei dem
Autobauer geht man davon aus, dass noch viele andere Kläger ihr Auto
inzwischen verkauft haben dürften. (Az. VI ZR 575/20)

Im anderen Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem
Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine
«Wechselprämie» von 6000 Euro bekommen. Hier hatte zuletzt das OLG
Oldenburg entschieden, dass diese Summe nicht vom
Schadenersatz-Anspruch abzuziehen sei. (Az. VI ZR 533/20)