Corona-Regeln nicht eingehalten - Schulleiterin zu Recht suspendiert

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die
Suspendierung einer Grundschulleiterin wegen mehrfacher
Nichtbeachtung von Vorschriften zur Bekämpfung des Coronavirus
bestätigt. Das Gericht lehnte am Montag laut einer Mitteilung den
Eilantrag der Schulleiterin ab. Die Frau wollte damit gegen das
ausgesprochene Verbot der Führung ihrer Dienstgeschäfte vorgehen. Das
Gericht begründete seine Entscheidung mit mehreren Verstößen der
Schulleiterin auf dem Gelände der Schule.

Die Lehrerin habe dort wiederholt keine medizinische Maske getragen
und sich «eigenmächtig» über die Verpflichtung hinweggesetzt,
wöchentlich Selbsttests bei allen in Präsenz in der Schule tätigen
Personen durchzuführen. Im April habe sie die Eltern benachrichtigt,
dass sie die Testung der Schüler ausgesetzt habe und die Eltern
gebeten, dies im Testzentrum vorzunehmen. Es gebe Hinweise, dass die
Frau auch andere Schutzvorkehrungen wie das Lüften der Klassenzimmer
nicht beachtet habe. Die von ihr vorgelegten ärztlichen Atteste,
wonach sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könne, seien
unzureichend.