Schwimm- und Spaßbäder dürfen im Norden wieder öffnen

Spaßbäder öffnen wieder, beim Familienfest sind ab jetzt mehr Gäste

möglich. Die neue Corona-Landesverordnung erlaubt größere
Veranstaltungen.

Kiel (dpa/lno) - Angesichts niedriger Corona-Infektionszahlen dürfen
alle Schwimm-, Spaß- und Freibäder in Schleswig-Holstein seit Montag
wieder öffnen. Außerdem sind mit der neuen Corona-Landesverordnung
eine ganze Reihe weiterer Lockerungen in Kraft getreten. So gilt für
Veranstaltungen laut Landesregierung nun die Richtschnur: Drinnen
sind bis zu 500 Teilnehmer möglich, draußen bis zu 1000. Das gilt für

Sportveranstaltungen und Wettbewerbe, Konzerte, Theater oder Kino
sowie Versammlungen, Gottesdienste, Flohmärkte und Messen.

Bei Festen ohne feste Sitzplätze sind drinnen unter Auflagen wieder
bis zu 125 Personen erlaubt, draußen 250. Vor Einzelhandelsgeschäften
und auf Parkplätzen gibt es keine Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung. In den Schulen bleibt sie aber bestehen.

Treiben innen mehr als zehn Erwachsene oder mehr als 25 Kinder
gleichzeitig Sport, brauchen sie weiter einen aktuellen Test. Das
gilt aber nicht, wenn mehr als 80 Quadratmeter pro Person zur
Verfügung stehen. Außerdem dürfen nach den Profis nun auch Laienchö
re
wieder drinnen vor Publikum singen, wenn alle Musizierenden getestet
sind. Der Besuch von Saunen, Dampfbädern und Whirlpools ist nun bei
Einhaltung der Kontaktregeln erlaubt.

Von Montag (13.00 Uhr) an können sich erstmals alle Menschen für
Corona-Schutzimpfungen in den Impfzentren registrieren. Der Zeitpunkt
der Anmeldung spielt bei der Vergabe der Impftermine keine Rolle.
Jeder, der sich bis Donnerstag (13.00 Uhr) registriert, hat die
gleiche Chance. Bis Freitag hatten im Norden laut Impfdashboard des
Bundesgesundheitsministeriums 1,453 Millionen Menschen mindesten eine
Impfung erhalten. Das entsprach exakt der Hälfte aller
Schleswig-Holsteiner. Knapp 758 000 haben bereits die Zweitimpfung
erhalten (26,1 Prozent).