Ministerin: Corona-Schutz nicht voreilig über Bord werfen

Erfurt/Berlin (dpa/th) - In der Debatte um ein Ende der Maskenpflicht
hat Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) vor
vorschnellen Reaktionen gewarnt. Es wäre falsch, «jetzt schon
sämtliche Schutzmaßnahmen über Bord zu werfen, bevor alle, die das
möchten, den vollständigen Impfschutz erhalten haben», erklärte
Werner nach Angaben ihres Ministeriums am Sonntag in Erfurt. Sie
reagierte auf Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die
die Länder aufgefordert hatte, angesichts der abflauenden
Coronavirus-Pandemie die Fortdauer der Maskenpflicht zu überprüfen.

Alle Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie würden in
Thüringen ständig auf ihre Angemessenheit hin überprüft - «dazu
gehört auch die Maskenpflicht», so Werner. «Keine der geltenden
Vorschriften wird leichtfertig verlängert.» Es dürfte aber auch nicht

außer Acht gelassen werden, dass die Pandemie noch nicht endgültig
überwunden sei.

Die Länder müssten klären, «ob und wo eine Maskenpflicht noch
verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter

sinken», sagte Lambrecht der «Bild am Sonntag». «Das gilt auch fü
r
die Schulen, denn Schülerinnen und Schüler sind von der Maskenpflicht
besonders betroffen.»

Die derzeit niedrigen Infektionszahlen seien auf das Einhalten der
Infektionsschutzregeln, den Einfluss des Wetters und die Impfungen
zurückzuführen, erklärte Werner. «Wir sehen jedoch am Beispiel
Großbritanniens, dass Virusmutationen selbst bei höheren Impfquoten
die Fallzahlen schnell wieder steigen lassen können.

Die Thüringer Ministerin verwies darauf, dass im
Infektionsschutzgesetz festgelegt sei, dass die
Corona-Eindämmungsverordnungen immer maximal 28 Tage gelten. Bei
jeder neuen Verordnung würden in Thüringen der Landtag sowie die
Landkreise und kreisfreien Städte beteiligt.

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) ging angesichts der
Zahlen weiter als Lambrecht und forderte ein komplettes Ende der
Maskenpflicht. «Bei einer klaren Inzidenz unter 35 darf der Staat gar
keine Grundrechte pauschal für alle Bürger einschränken. Die
allgemeine Maskenpflicht müsste daher bei strenger Auslegung des
Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, erst recht draußen», sagt
Kubicki der «Bild am Sonntag». Die Landesregierungen müssten jetzt
zügig ihre Verordnungen ändern, sonst würden sie bald von den
Verwaltungsgerichten gezwungen.