Sachsen lockert - Viele Freiheiten ab Montag

Mit der neuen Landesverordnung kehrt ein gutes Stück Normalität
zurück. Schüler müssen im Unterricht keine Maske mehr Tragen, die
Testpflicht entfällt in vielen Bereichen. Selbst Großveranstaltungen
sind in Sachsen wieder möglich.

Dresden (dpa/sn) - Sachsen setzt mit seiner neuen
Corona-Schutzverordnung auf stufenweise Lockerungen der
Beschränkungen. Voraussetzung: Die Infektionszahlen bleiben weiter
niedrig. Ab dem 14. Juni bis zunächst Ende des Monats gelten neue
Regeln. Danach muss Sachsen wieder eigene Maßnahmen für den Fall
steigender Inzidenzen beschließen, weil dann die Bundes-Notbremse
ausläuft. Von Familienfeiern bis Großveranstaltungen - ein Überblick,

was ab Montag alles möglich ist.

SCHWELLENWERTE: 35 und 50 - diese Inzidenzen spielen in der neuen
Landesverordnung eine entscheidende Rolle. Liegt die Zahl der
wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner darunter, sind
Lockerungen möglich. Dabei gilt die 5+2 Regel: Der Grenzwert gilt in
einer Region als unterschritten, wenn die Inzidenz an fünf
aufeinander folgenden Tagen darunterliegt. Lockerungen sind dann am
übernächsten Tag möglich. Das funktioniert auch umgekehrt. Liegt die

Inzidenz an fünf Tagen darüber, gelten ab dem übernächsten Tag
Verschärfungen. Zusätzlich zur Bettenbelegung (1300 Covid-Patienten
auf Normalstationen) gibt es neues Kriterium: Liegen mehr als 420
Corona-Erkrankte auf den Intensivstationen, werden die Regeln
verschärft.

KONTAKTE UND FEIERN: Kontaktbeschränkungen werden mit der neuen
Landesverordnung gelockert: Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 sind
private Feiern oder Vereinsfeiern mit bis zu 50 Menschen möglich, ein
Test ist nicht notwendig. Kinder, Genesene und Geimpfte werden nicht
mitgezählt. Bei Inzidenzwerten unter 50 können zehn Personen ohne
Einschränkungen zusammenkommen - egal aus wie vielen Hausständen.
Erleichterungen auch für Familienfeiern: Liegt die
Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, sind bei Eheschließungen und
Beerdigungen bis zu 50 Personen ohne Testpflicht erlaubt. In diesem
Fall sind Familien-, Vereins- und Firmenfeiern im Restaurant, zu
Hause oder in angemieteten Räumen mit bis zu 50 Personen erlaubt.
Kinder und Jugendliche sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

GROßVERANSTALTUNGEN: In Sachsen darf ab Montag wieder groß gefeiert
werden - wenn die Fallzahlen entsprechend niedrig sind:
Veranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 1000 Besuchern dürfen unter
einem Inzidenz-Wert von 50 stattfinden. Voraussetzung: Terminbuchung
und Kontakterfassung sowie Negativ-Tests. Für die Besucherzahl gibt
es nach oben keine Grenze, allerdings müssen Veranstalter über ein
genehmigtes Hygienekonzept verfügen und der Mindestabstand
eingehalten werden. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den
Schwellenwert von 35, sind öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf
öffentlichen Plätzen und Anlagen mit Hygienekonzept zulässig. Auch
Messen, Tagungen und Kongresse sind unter Auflagen wieder möglich.

GASTRONOMIE UND TOURISMUS: Wer einen Besuch im Café oder im
Restaurant plant, braucht für den Innenbereich keinen Test mehr, wenn
die Inzidenz unter 35 liegt. Unter 50 hingegen ist ein Test fällig,
wenn verschiedene Hausstände an einem Tisch sitzen. Für den
Außenbereich ist keine Kontakterfassung nötig. Hotels und Pensionen
dürfen mit Test und Kontakterfassung öffnen, unter einer Inzidenz von
35 entfallen die Auflagen.

FREIZEIT: Hallen- und Spaßbäder, Wellness-Tempel und Therme dürfen
bei einer stabilen Ansteckungsquote unter 50 öffnen, unter der Grenze
von 35 dann auch Saunen. Zu den Auflagen gehören in diesem Bereich
allerdings Kontakterfassung, Negativ-Test und Termin. Auch
Diskotheken und Musikclubs dürfen nach monatelanger Schließung wieder
Feiernde empfangen - aber auch hier ist Test nötig.

SCHULE UND KITA: Ab dem 14. Juni müssen Schüler und Lehrer keine

Masken mehr tragen - weder im Unterricht noch im Schulgebäude.
Voraussetzung: Die Inzidenz liegt stabil unter 35. Zudem sind Schul-
und Klassenfahrten innerhalb Sachsens und Deutschlands wieder
erlaubt.