Feiern zur Schulentlassung in Niedersachsen starten

Dank niedriger Infektionszahlen und Corona-Lockerungen können sich
Abiturienten und Abschlussklassen in Niedersachsen auf ihre
Entlassungsfeiern freuen. Die ersten Abientlassungen beginnen an
diesem Wochenende. Doch es gibt einiges zu beachten.

Hannover (dpa/lni) - Nach einem von der Pandemie geprägten Schuljahr
können sich die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in
Niedersachsen auf ihre Entlassfeiern freuen. An der Internationalen
Schule in Hannover (ISHR), einer Privatschule mit rund 630 Schülern,
werden schon an diesem Samstag die Hüte geworfen. 54 junge Frauen und
Männer bekommen dann ihre Entlassungszeugnisse. An der ISHR endet das
Schuljahr früher als an den anderen Schulen in Niedersachsen.

Dank niedriger Inzidenzen und Corona-Lockerungen sind solche Feiern
wieder möglich. Allerdings gelten auch hier die Veranstaltungsregeln
der niedersächsischen Landesverordnung. Im vergangenen Jahr feierte
die ISHR noch mit einer Autokino-Veranstaltung. In diesem Jahr wird
eine Open-Air-Bühne genutzt, auf der noch vor kurzem Comedian Oliver
Pocher als erster Künstler nach langer Kulturpause auftrat.

Entscheidend für die Veranstaltungsregeln ist die
Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Kreises, in dem gefeiert wird -
also die Anzahl registrierter Corona-Infektionen je 100 000 Einwohner
innerhalb einer Woche. Landesweit lag dieser Wert am Freitag bei
11,1.

Bis zu einem Inzidenzwert von 35 dürfen der Verordnung zufolge im
Freien bis zu 500 Menschen zusammenkommen. In Innenräumen dürfen sich
ebenfalls 500 Menschen treffen, vorausgesetzt das Publikum nimmt
Platz. Gibt es keine Stühle, sieht die Landesverordnung eine maximale
Personenanzahl von 100 vor. Hygiene- und Abstandsregeln müssen
eingehalten werden.

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 dürfen im Freien nur bis zu
250 Menschen zusammenkommen, vorausgesetzt das Publikum sitzt. Bei
stehendem Publikum ist die Anzahl der Gäste im Freien hingegen auf
100 begrenzt. Auch in Innenräumen dürfen sich bis zu 100 Menschen
treffen, aber nur dann, wenn es Stühle im Saal oder der Halle gibt.
Voraussetzung in jedem dieser Fälle ist ein negativer Coronatest oder
ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 sind Feiern dieser
Größenordnung in Innenräumen nicht zulässig. Draußen dürfen sic
h bis
zu 50 Menschen mit negativem Test oder Impfnachweis nur dann treffen,
wenn das Publikum sitzt.