Bundesverfassungsgericht weist Antrag aus Wermsdorf ab

Karlsruhe/Wermsdorf (dpa/sn) - Das Bundesverfassungsgericht hat einen
Antrag der Gemeinde Wermsdorf auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung gegen die in der Bundesnotbremse festgelegten Kita- und
Schulschließungen zurückgewiesen. Der Antrag sei unzulässig, heißt
es
in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Gerichts
(Aktenzeichen: 2 BvQ 43/21). Bürgermeister Matthias Müller (CDU)
hatte den Antrag im April eingereicht, weil er die Gemeinde in ihrem
Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sah. Damit seien die
festgelegten Regelungen verfassungswidrig, meinte er.

Die Richter begründeten ihren Beschluss unter anderem damit, dass
eine einstweilige Anordnung eine Entscheidung in der Hauptsache
vorwegnehmen würde. Gründe dafür, dass eine solche Vorwegnahme
ausnahmsweise zulässig wäre, seien nicht ersichtlich.

Außerdem sei eine mögliche Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie
durch die angegriffene Regelung nicht dargelegt worden und auch nicht
ersichtlich. Zudem sei nicht erkennbar, dass die Organisations-,
Personal- und Finanzhoheit der Kommunen durch die im
Infektionsschutzgesetz festgelegte Notbremse betroffen gewesen sei.
Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar. Müller war am Freitag
für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.