Tübingen verbietet Außer-Haus-Verkauf ab 01.00 Uhr nachts

Tübingen (dpa/lsw) - Tübingen will nächtliche Partys in der
Innenstadt mit einem Verkaufsverbot eindämmen. Von diesem Freitag an
dürfen Gaststätten, aber auch Shisha- und Raucherbars zwischen 01.00
und 04.00 Uhr nachts keinen Außer-Haus-Verkauf mehr anbieten, auch
Abhol- und Lieferdienst sind verboten. Bei Verstößen werde ein
Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig, teilte die Stadt am Donnerstag
mit. Oberbürgermeister Boris Palmer habe die Allgemeinverfügung nach
enger Abstimmung mit der Landespolizei erlassen, sie gelte zunächst
bis 4. Juli. Schon seit 1. Juni darf in der Altstadt im öffentlichen
Raum ab 22.00 Uhr kein Alkohol getrunken werden - das gilt nicht für
die Außengastronomie, die bis Mitternacht öffnen darf.

Der Grünen-Politiker Palmer sagte, man habe mit der Regelung einen
Mittelweg gefunden: «Einerseits gibt es das verständliche Bedürfnis
der Jugend, endlich wieder mit Gleichaltrigen zu feiern. Andererseits
müssen die Ruhebedürfnisse der Anwohner geschützt und die
Corona-Regeln eingehalten werden.» Der OB ergänzte: «Denn niemand
könnte erklären, warum eine private Feier mit vier Gästen aus vier
Haushalten verboten sein soll, während 600 Menschen eng gedrängt am
Holzmarkt Party feiern.»

Erst am Wochenende hatte die Polizei in der Unistadt wegen Verstößen
gegen die Corona-Regeln eine Ansammlung von etwa 300 Menschen
aufgelöst. Als die Beamten die Gruppen aufforderten, nach Hause zu
gehen, wurden sie den Angaben nach beschimpft. Bei der Räumung in der

Nacht zum Samstag seien auch zwei Flaschen in Richtung der
Einsatzkräfte geworfen worden.