Nach Gewalttat in Potsdam - Tatverdächtige fordert hohe Abfindung

Nach der schockierenden Tötung von vier schwerst behinderten Menschen
wird zunächst vor einem Potsdamer Arbeitsgericht verhandelt. Dort
wehrt sich die Pflegekraft gegen die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Potsdam (dpa) - Nach der tödlichen Gewalttat in einem Potsdamer
Wohnheim für Menschen mit Behinderungen verlangt die tatverdächtige
Pflegekraft eine hohe Abfindung nach ihrer Kündigung. Er habe der
diakonischen Einrichtung Oberlinhaus eine Lohnfortzahlung bis Ende
des Jahres und eine Abfindung in Höhe von 81 600 Euro vorgeschlagen,
sagte der Anwalt der 52-Jährigen am Donnerstag bei der
Güteverhandlung vor dem Potsdamer Arbeitsgericht.

Dort hatte der Anwalt für seine Mandantin, die nach der Tat mit vier
Toten Ende April festgenommen und in einer Psychiatrie untergebracht
worden war, eine Kündigungsschutzklage erhoben. Nach Angaben der
Richterin hatte das Oberlinhaus der Pflegekraft Anfang Mai zunächst
aus personen- und verhaltensbedingten Gründen gekündigt und dann noch
eine Verdachtskündigung ausgesprochen.

Der Anwalt des Oberlinhauses erklärte, die Forderung nach Abfindung
sei auch mit Blick auf die Hinterbliebenen der Toten unannehmbar. Aus
Sicht der Pflege-Einrichtung sei nur die sofortige Kündigung möglich.
«Dass die Klägerin an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt und
Hilfsbedürftige pflegt, ist doch nicht vorstellbar.»

Der Anwalt der Pflegekraft erklärte, aus seiner Sicht sei das
Oberlinhaus schadenersatzpflichtig. Es habe zugelassen, dass in Früh-
und Spätschichten nur zwei Pflegekräfte bis zu 20 Menschen mit
schwersten Behinderungen betreuen müssten. Der Arbeitgeber habe nicht
auf die Anzeichen von Überlastung bei der 52-Jährigen reagiert, die
32 Jahre in dem Haus beschäftigt gewesen sei.