Impfschwindel in Pflegeheim ohne strafrechtliche Folgen

Amberg (dpa/lby) - Die Betrugsvorwürfe wegen Impfschwindels gegen den
Geschäftsführer eines Seniorenheimes in Schwandorf sind vom Tisch.
Die Staatsanwaltschaft Amberg hat das Ermittlungsverfahren gegen den
Mann nach eigenen Angaben vom Donnerstag eingestellt. Er hatte Anfang
des Jahres 20 Angehörigen von Mitarbeitern des Heimes eine Impfung
ermöglicht. Weil in Deutschland grundsätzlich jeder Mensch einen
Anspruch auf Impfung habe, liege kein Betrug vor, begründete ein
Sprecher der Staatsanwaltschaft die Entscheidung.

Dass sich die Betreffenden zu dem Zeitpunkt nicht in der damals
relevanten Priorisierungsgruppe befanden, sei eine ethisch-moralische
Frage, aber nicht im strafrechtlichen Sinne ein Betrug.

Nachdem der Impfschwindel aufgeflogen war, hatte das Landratsamt die
Fälle den Ermittlungsbehörden gemeldet. Ein Privatmann erstattete
zudem Anzeige unter anderem wegen schwerer beziehungsweise versuchter
schwerer Körperverletzung. Auch diese Vorwürfe wurden von der
Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. So scheide eine (versuchte)
schwere Körperverletzung aus, weil kein impfwilliger Heimbewohner
ungeimpft geblieben sei, hieß es.