Hängeseilbrücke «Geierlay» bleibt gesperrt - Rechtsstreit geht weit er

In der abflauenden Pandemie versperrt noch immer Natodraht einen
Touristenmagneten im Hunsrück. Hintergrund ist ein Streit um
Corona-Auflagen.

Mörsdorf (dpa/lrs) - Trotz stark gesunkener Corona-Fallzahlen bleibt
die beliebte Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück vorerst gesperrt -

ein Rechtsstreit geht wohl in die nächste Runde. Das
Verwaltungsgericht Koblenz lehnte nach Mitteilung vom Donnerstag
einen Eilantrag der Gemeinde Mörsdorf ab (Az. 3 L 512/21.KO). Ihr
Bürgermeister Marcus Kirchhoff sagte der Deutschen Presse-Agentur:
«Wir werden Rechtsmittel einlegen.» Das wäre eine Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die einst jährlich von Hunderttausenden Ausflüglern genutzte
Fußgängerbrücke war vom Rhein-Hunsrück-Kreis als «Freizeitpark
ähnliche Einrichtung» eingestuft worden, die nur unter Einhaltung der
entsprechenden Corona-Regeln von Touristen betreten werden dürfte.
Mörsdorf argumentierte dagegen im Eilantrag, die Geierlay sei nur
Teil eines Wanderwegs und ähnele keinem Freizeitpark. Das Dorf konnte
laut Kirchhoff personell nicht wie bei Freizeitparks alle
Mindestabstände und Masken kontrollieren und alle Adressen erfassen.
Daraufhin habe die Polizei die Brücke mit Natodraht abgesperrt.

Bürgermeister Kirchhoff sagte, einerseits könnten sich mittlerweile
wieder Tausende Menschen durch Stadtzentren drängen, auch die
Außengastronomie sei voll. Andererseits werde die Geierlay als eine
Art Freizeitpark angesehen, obwohl es keine Kassen, Tore und Zäune
gebe. Das erschwere eine Kontrolle. «Der Bürgermeister will nicht
verantwortlich sein, wenn nachts etwas passiert», betonte Kirchhoff.
Er drohte: «Vielleicht kommen wir auch zu dem Schluss, dass wir das
Ding verschrotten.» Vorerst bleibe die Brücke abgeriegelt.

Nach früheren Angaben der Tourist-Information Kastellaun hatten vor
der Sperrung die Besucher «die Corona-Maßnahmen ignoriert. Auf der
Brücke wurde kaum Abstand gehalten, für Selfies haben die Leute ihre
Masken abgenommen. So konnte das niemand verantworten, die Brücke
musste geschlossen werden.»

Laut dem Verwaltungsgericht Koblenz gehört die Geierlay einer
Befragung der Deutschen Zentrale für Tourismus zufolge «zu den
beliebtesten Reisezielen Deutschlands», wo viele Ausflügler aus
verschiedenen Regionen zusammenkommen könnten. «Neue, nicht
nachvollziehbare Infektionsketten» müssten daher mit geeigneten
Corona-Auflagen wie Masken und Mindestabständen verhindert werden.
2020 sollen 320 000 Menschen die rund 350 Meter lange Hängeseilbrücke
über einem tiefeingeschnittenen Bachtal besucht haben.