Tierparks und Zoos in Sachsen können Corona-Hilfen beantragen

Dresden (dpa/sn) - Tierparks und Zoos in Sachsen können ab sofort die
Erstattung von corona-bedingten Einnahmeausfällen beantragen. Das
teilte das Tourismusministerium am Donnerstag in Dresden mit. Über
die Förderrichtlinie Zoos können demnach Einnahmeausfälle zwischen
dem 1. Januar und dem 31. Mai 2021 ausgeglichen werden. Die Höhe der
Zuwendung bemesse sich nach den nicht durch Einnahmen gedeckten
Betriebsausgaben der Einrichtung im Förderzeitraum, begrenzt auf
maximal 900 000 Euro je Einrichtung.

«Zoos und Tierparks sind sehr wichtige touristische und kulturelle
Einrichtungen», erklärte Tourismusministerin Barbara Klepsch (CDU)
anlässlich eines Besuchs im Tierpark Chemnitz. Auch sie seien viele
Monate durch die Infektionsschutzmaßnahmen mit großen Einschränkungen

konfrontiert oder seien es teilweise noch immer. «Mit der
Förderrichtlinie wollen wir den Erhalt von Zoos und Tierparks in
Sachsen sichern und dabei helfen, finanzielle Engpässe zu
überbrücken.» Anträge können noch bis Monatsende bei der Sächsi
schen
Aufbaubank gestellt werden.