Halles OB unterliegt vor Verwaltungsgericht - Suspendierung bleibt

Rückschlag für Halles Oberbürgermeister: Das Verwaltungsgericht lehnt

es ab, seine Suspendierung nach der Impfaffäre aufzuheben. Und das
ist nicht sein einziges Problem.

Halle (dpa/sa) - Demonstrativ stoisch und mit festem Blick sah man
Halles Oberbürgermeister Anfang des Jahres täglich in der
Online-Pressekonferenz sitzen. Die Veranstaltung, die einst dafür
gedacht war, interessierte Bürger und Pressevertreter über das
Infektionsgeschehen in Halle zu informieren, verwandelte sich in ein
«Verhör» - wie es Wiegand bezeichnete -, bei der das Stadtoberhaupt
versuchte, sein Vorgehen in der Impfaffäre zu rechtfertigen.

Wiegand wurde vorgeworfen, er habe sich vorzeitig bereits im Januar
gegen das Coronavirus impfen lassen und systematisch
«Impfüberschüsse» produziert, um sie unter anderem sich und seinem

Beamtenapparat verabreichen zu lassen. Es folgte eine Aufarbeitung,
an deren Ende zuletzt seine Suspendierung stand.

Das Verwaltungsgericht in Halle bestätigte nun die Suspendierung und
wies somit einen Eilantrag Wiegands gegen das Verbot der Führung
seiner Amtsgeschäfte zurück, wie ein Sprecher des Gerichtes am
Mittwoch mitteilte. Das Gericht halte den Verdacht der
Verdunklungsgefahr für begründet, sagte der Sprecher. Wiegand habe
bereits vor der Suspendierung die Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn
behindert.

Während der Aufarbeitung der Vorfälle hatte Wiegand keine glückliche

Figur abgegeben. Er verwickelte sich in Widersprüche, zeigte wenig
Einsicht, reagierte zunehmend trotzig und dünnhäutig. Schließlich
blieben die täglichen Pressekonferenzen aus. Der OB antwortete fortan
nur noch schriftlich und äußerst schmallippig auf Fragen zu seiner
Person.

Er habe sich rechtlich nichts vorzuwerfen, argumentierte Wiegand
immer wieder - obwohl staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ihn
laufen. Gefragt, ob ihm die Vorfälle leid täten, sagte er: «Sie
werden keine Entschuldigung finden.»

Die nun erlittene Niederlage vor dem Verwaltungsgericht wird nicht
das Ende der juristischen Auseinandersetzung sein. Wiegand kündigte
bereits an, gegen den Beschluss Beschwerde vor dem
Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen. Er führt dabei eine
Richtlinie des Bundesgesundheitsministeriums ins Feld, die zu der
Entscheidung seiner verfrühten Impfung geführt haben soll.

Darin heißt es: «Die Priorisierung nach der
Coronavirus-Impfverordnung ist grundsätzlich von den Impfteams zu
beachten. Abweichungen sind dann möglich, wenn die Organisation dies
erfordert oder Impfstoff andernfalls verworfen werden müsste; dies
wird vor Ort von den Impfteams entschieden.»

«Mit dieser Aussage werde ich gegen die Entscheidung vor dem OVG
Beschwerde einlegen», sagte Wiegand am Mittwoch.