Verwaltungsgericht bestätigt Suspendierung von Halles OB

Halle (dpa/sa) - Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand bleibt
suspendiert. Das Verwaltungsgericht der Stadt hat einen Eilantrag
Wiegands gegen das Verbot der Führung seiner Amtsgeschäfte
zurückgewiesen, wie ein Sprecher des Gerichtes am Mittwoch mitteilte.
Das Gericht halte den Verdacht der Verdunklungsgefahr für begründet,
so der Sprecher. Wiegand habe bereits vor der Suspendierung die
Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn behindert.

Im April hatte der Stadtrat Wiegand vorläufig suspendiert. Das
Stadtoberhaupt hatte sich im Verlauf der Debatte um seine vorzeitige
Corona-Impfung mehrfach in Widersprüche verwickelt, laut Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft wahrheitswidrige Aussagen getroffen und
Mitarbeiter der Stadtverwaltung nachträglich ihn entlastende
Dokumente ausarbeiten lassen. Für einen Großteil des Stadtrates war
der OB somit nicht mehr länger tragbar.

In seinem Eilantrag bemängelte Wiegand unter anderem, dass die
entscheidende Stadtratssitzung nicht ordnungsgemäß einberufen worden
sei. Das Gericht wies die Vorwürfe zurück. Wiegand kann gegen den
Beschluss des Verwaltungsgerichtes Beschwerde vor dem
Oberverwaltungsgericht einlegen.