Kabinett verlängert Kurzarbeitsregeln

Berlin (dpa) - Für Unternehmen, die in der Pandemie in
wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, wird der vereinfachte
Zugang zu Kurzarbeit erneut verlängert. Das Bundeskabinett beschloss
am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister
Hubertus Heil (SPD).

Der Staat erstattet demnach auch über den 30. Juni hinaus die
Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vollständig. Ab Oktober
werden die Beiträge dann noch zur Hälfte übernommen, wenn mit der
Kurzarbeit bis zum 30. September begonnen wurde. Zudem soll es für
die Anmeldung von Kurzarbeit weiter ausreichen, wenn mindestens zehn
Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst ein
Drittel. Das galt zunächst nur für Unternehmen, die bis Ende dieses
Monats Kurzarbeit anmelden. Auch hier wird die Frist bis Ende
September verlängert.

Trotz sinkender Corona-Zahlen und steigender Impfquote gibt es nach
Ansicht des Arbeitsministeriums noch Unsicherheiten. Es gehe darum,
«Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni 2021 hinaus zu
stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls
Insolvenzen möglichst zu vermeiden». Vor allem finanziell stark
belastete Unternehmen im Einzelhandel, in der Unterhaltungs-, Reise-
und Tourismusbranche und im Hotel- und Gaststättengewerbe benötigten
den erleichterten Zugang über den 30. Juni hinaus, heißt es in der
Begründung zur Verordnung.