Kurzarbeitsregeln werden erneut verlängert

Berlin (dpa) - Die wegen der Corona-Pandemie vereinfachten
Zugangsregeln zur Kurzarbeit sollen über Ende Juni hinaus um weitere
drei Monate verlängert werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
(SPD) legt dazu an diesem Mittwoch dem Bundeskabinett eine
entsprechende Verordnung vor.

In der Begründung heißt es, es gebe nach Ansicht der Bundesregierung
trotz sinkender Corona-Zahlen und Impffortschritts weiterhin
«Unsicherheiten». Es gehe darum, «Beschäftigungsverhältnisse auch

über den 30. Juni 2021 hinaus zu stabilisieren und dadurch
Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu
vermeiden».

Vor allem finanziell stark belastete Unternehmen im Einzelhandel, in
der Unterhaltungs-, Reise- und Tourismusbranche und im Hotel- und
Gaststättengewerbe benötigten den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit
auch noch über den 30. Juni 2021 hinaus, heißt es weiter. Heil hatte
den Schritt bereits im Mai angekündigt und von Planungssicherheit für
die Unternehmen gesprochen.

Konkret geht es bei den Regeln um Sozialversicherungsbeiträge für
ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit. Die werden bislang bis
zum 30. Juni zu 100 Prozent vom Staat übernommen. Die Regelung soll
nun bis Ende September gelten. Zudem soll es für die Anmeldung von
Kurzarbeit weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der
Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgegeben ein
Drittel.

Für die zuständige Bundesagentur für Arbeit rechnet das Ministerium
durch die Verlängerung der Regeln mit Mehrausgaben von rund 2,6
Milliarden Euro.