Niedersachsen will Corona-Beschränkungen weiter lockern

Hannover (dpa/lni) - Angesichts anhaltender Entspannung der
Corona-Lage will Niedersachsen die Beschränkungen demnächst weiter
lockern. Insbesondere private Treffen und Veranstaltungen sollen
erleichtert werden, teilte die Staatskanzlei in Hannover am Montag
mit. Landesweit liege die Sieben-Tage-Inzidenz inzwischen bei 9,8. In
29 Landkreisen und Großstädten sei die Inzidenz bereits unter 10
gesunken. Die Landesregierung arbeite deshalb bereits an diversen
Lockerungen bei einer Inzidenz unter 10 und an einer moderaten
Erleichterung bei den Kontaktbeschränkungen in Regionen mit einer
Inzidenz zwischen 10 und 35. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 24.
Juni, ob mögliche Lockerungen schon früher greifen, steht noch nicht
fest.

Bei einer Inzidenz von 10 bis 35 wird erwogen, bei den privaten
Kontaktbeschränkungen die Begrenzung auf 3 Haushalte entfallen zu
lassen. Möglich wären dann Treffen von bis zu zehn Personen aus bis
zu zehn Haushalten zuzüglich vollständig geimpfter und genesener
Personen. Kinder bis 14 Jahren zählen hierbei nicht mit. Bei einer
Inzidenz unter 10 soll die Zahl von 10 auf 25 Personen drinnen und 50
Personen draußen erhöht werden.

Treffen darüber hinaus sollen auch möglich sein, wenn alle
Erwachsenen einen negativen Testnachweis haben. Damit wären private
Geburtstagsfeiern, Fußball- oder Grillfeiern, Einschulungsfeiern und
ähnliches möglich.

Die Regelungen für Veranstaltungen sollen deutlich vereinfacht und
gelockert werden. Wenn mehr als 25 Personen drinnen oder 50 Personen
draußen zusammenkommen, gelten Abstandspflicht und drinnen
Maskenpflicht, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde. Eine
Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von einem Meter
soll überall möglich sein, in geschlossenen Räumen allerdings nur mit

einer Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Eine weitere Reduzierung
der Abstandspflicht oder Maskenpflicht soll möglich sein, wenn
stattdessen ein negativer Testnachweis gefordert wird.

Ab 1000 Personen wird eine Genehmigungspflicht für Veranstaltungen
ins Auge gefasst. Für Großveranstaltungen soll es nächste Woche noch

einen Vorschlag der Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen
geben.

In der Gastronomie ist geplant, die zahlenmäßige Begrenzung bei
geschlossenen Feiern entfallen zu lassen. Ab 25 Personen drinnen und
ab 50 Personen draußen soll ein negativer Testnachweis verlangt
werden. In Diskotheken würde dann die Pflicht zur Maske und zum
Abstandhalten entfallen. Bei den Beherbergungen soll zukünftig
voraussichtlich nur bei der Anreise ein negativer Testnachweis
gefordert werden.

Unterdessen soll es in den Schulen bis Ende September bei der
Testpflicht und den Maskenregelungen bleiben. Hintergrund ist, dass
zunächst die Entwicklung nach den Sommerferien und damit die Rückkehr
vieler Reisenden abgewartet werden soll.