Seehofer legt Ausnahmeregel für Fußball-EM vor - keine Quarantäne

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Details der
bereits angekündigten Ausnahmen von der Corona-Quarantänepflicht für

die Fußball-EM beschließen. Von dieser bis zum 28. Juli befristeten
Ausnahme-Regelung für die Europameisterschaft sei jeder erfasst, der
zur Teilnahme, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige
Organisationskomitee akkreditiert worden sei, hieß es am Dienstag aus
dem Bundesinnenministerium.

Von der Pflicht zur Anmeldung und Absonderung nach Einreise aus einem
sogenannten Virusvariantengebiet sollen also nicht nur Fußballer
ausgenommen sein, sondern beispielsweise auch Journalisten, die von
den Spielen berichten. Auch das für solche Gebiete eigentlich
verhängte Beförderungsverbot gelte für diese Fälle nicht, teilte da
s
Ministerium mit. Es müsse jedoch rund um die Veranstaltung ein
«strenges Schutz- und Hygienekonzept» eingehalten werden. Dazu zähle

auch ein täglicher Corona-Test.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Ausnahme-Regelung
bereits in vergangene Woche angekündigt und mit der Bedeutung dieses
sportlichen Großereignisses begründet.

Großbritannien gilt wegen der Verbreitung der Delta-Variante
(B.1.617.2), die zuerst in Indien entdeckt worden war, als
Virusvariantengebiet. Das bedeutet, dass von dort derzeit nur noch
deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Wohnsitz in Deutschland in
die Bundesrepublik einreisen dürfen. Alle müssen für 14 Tage in
Quarantäne, auch wenn vor Ablauf dieser Frist ein negativer
Corona-Test vorliegt. Probleme würde dies etwa nicht nur für deutsche
Nationalspieler verursachen, die bei einem englischen Club unter
Vertrag sind, sondern auch wenn eine Mannschaft in London gespielt
hat und danach zum Viertelfinale nach München reisen muss.

Dem Vernehmen nach soll der Entwurf für die geänderte
Corona-Einreiseverordnung auch Ausnahmen für Besuche von Diplomaten
enthalten. Auch hier sollen engmaschige Tests vorgeschrieben sein.