Gericht kippt coronabedingtes Verbot von Prostitution

Das Infektionsgeschehen ist auf niedrigem Niveau in Niedersachsen,
Besuche im Massagesalon oder im Tattoo-Studio sind erlaubt. Deshalb
müssen auch Bordelle wieder öffnen dürfen, entschieden die Richter
des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg.

Lüneburg (dpa/lni) - Das pandemiebedingte Verbot von Prostitution in
Niedersachsen ist vom Oberverwaltungsgericht gekippt worden. Bei der
Ausübung der Prostitution und entsprechender Dienstleistungen seien
lediglich die Beschränkungen zu beachten, die für alle sogenannten
körpernahen Dienstleistungen gelten - also etwa für Friseure oder
Kosmetikstudios. Dies teilte das Gericht am Dienstag in Lüneburg mit.
Der Beschluss ist unanfechtbar (AZ: 12 MN 298/21).

Der Betreiber einer Prostitutionsstätte in Bad Harzburg hatte sich in
einem Normenkontroll-Eilantrag gegen das Verbot gewandt und geltend
gemacht, dass es sich um keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme
mehr handele. Zudem liege ein Verstoß gegen den allgemeinen
Gleichheitssatz vor. Dieser Argumentation folgte der 13. Senat.

Körpernahe Dienstleistungen wie der Besuch eines Tattoo-Studios sind
in Niedersachsen bei einer Inzidenz unter 50 mit einem Hygienekonzept
erlaubt. Es müssen medizinische Masken getragen werden. Falls dies
nicht durchgängig möglich ist, gibt es eine Testpflicht für Kunden.
Auch das Personal muss sich - je nach Inzidenz - regelmäßig testen
lassen. Dies gilt auch für den Besuch beim Friseur, im
Kosmetikstudio, Solarium oder in einer Massagepraxis. Bisher war
dagegen selbst bei einer Inzidenz unter 10 in Niedersachsen jegliche
Form von Prostitution verboten.

Wie die OVG-Richter ausführten, verstößt die jetzt außer Vollzug
gesetzte Regelung gegen die Berufsfreiheit von Bordellbetreibern,
Veranstaltern von Prostitutions-Veranstaltungen, Erbringern sexueller
Dienstleistungen oder in der Straßenprostitution Tätigen. Die
Anbieterinnen und Anbieter müssen sich dem Gericht zufolge bis zu
einer etwaigen Neuregelung durch die Landesregierung an die Regeln
halten, die derzeit für alle körpernahen Dienstleistungen in
Niedersachsen gelten. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 24. Juni.

In Hamburg ist Prostitution ebenfalls von Freitag an unter strengen
Hygieneauflagen wieder erlaubt. Im Zuge von Lockerungen dürfen auch
Saunen, Dampfbäder und Wellnesseinrichtungen mit Einschränkungen
wieder öffnen.