Behörde: Abitur-Abschlussfeiern sollen unbedingt stattfinden

Nach vielen Jahren Schule gilt er als einer der wichtigsten Momente
im Leben von Abiturienten: Der Tag der Zeugnisübergabe. Damit das
trotz Corona-Pandemie möglichst festlich vonstatten geht, soll es auf
jeden Fall Abschlussfeiern geben. Teilnehmerzahl: fast unbegrenzt.

Hamburg (dpa/lno) - Nach der coronabedingt teils trostlosen Übergabe
der Abiturzeugnisse im vergangenen Jahr soll es diesmal wieder
festlich zugehen. «Wir erwarten von den Schulen, dass sie - im Rahmen
der derzeit geltenden Regeln - Abschlussfeiern durchführen», sagte
ein Sprecher der Hamburger Schulbehörde der Deutschen Presse-Agentur.
In diesem Jahr haben sich seit dem 23. April rund 9900 junge Frauen
und Männer unter erschwerten Corona-Bedingungen durch die
schriftlichen und mündlichen Prüfungen gekämpft - ihre Zeugnisse
sollen sie bis zum 18. Juni erhalten. Wie sich die Abiturienten
letztlich geschlagen haben, will die Behörde nach Auswertung der
Noten voraussichtlich am 25. Juni veröffentlichen.

Wegen der Corona-Pandemie fallen Abibälle erneut aus, so sollen die
Abiturienten wenigstens bei offiziellen Feiern gewürdigt werden. In
einem der dpa vorliegenden Brief der Behörde an die Schulleitungen
heißt es: «Schulische Abschluss- und Einschulungsfeiern sind für das

Schulleben außerordentlich wichtig und sollen auch in diesem
Schuljahr in jedem Fall stattfinden. Wir bitten Sie, die
entsprechenden Feiern zusammen mit den Kollegien zu ermöglichen.»

Die Veranstaltungen können sowohl drinnen als auch draußen
stattfinden. Teilnahmeberechtigt seien Schülerinnen und Schüler,
Lehrkräfte, schulisches Personal sowie Eltern und Angehörige. «Es
gibt keine Obergrenze für die Zahl der Teilnehmenden.» Allerdings sei
die Gästezahl so zu bemessen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern
sichergestellt sei. Der gelte nicht für Familienangehörige und ihre
Kinder sowie für die Schüler und Schülerinnen selbst etwa bei der
Aufstellung für das Klassenfoto.

Für alle Teilnehmenden gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Vor
Beginn der Abschlussfeier müssen dem Schreiben zufolge mit Ausnahme
der Schüler und des schulischen Personals zudem alle Teilnehmer
schriftlich erklären, dass sie über einen höchstens zwölf Stunden
alten, negativen Corona-Schnelltest oder über einen höchstens 48
Stunden alten, negativen PCR-Test verfügen. Zur Kontaktnachverfolgung
können die Schulen auf die Luca-App zurückgreifen.