Corona-Maßnahmen rechtmäßig? Belgien erzielt Teilerfolg vor Gericht

Brüssel (dpa) - Die belgische Regierung hat in einem Rechtsstreit
über die Zulässigkeit von Corona-Beschränkungen einen Teilerfolg
erzielt. Das zuständige Berufungsgericht entschied am Montag nach
einem Bericht der Nachrichtenagentur Belga, dass es grundsätzlich
eine Rechtsgrundlage für Notmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie
gebe. Gleichwohl warf es die Frage auf, ob womöglich die belgische
Verfassung oder die europäische Menschenrechtskonvention verletzt
sein könnten. Die Entscheidung liege beim Verfassungsgericht.

Ein Brüsseler Gericht hatte Ende März in erster Instanz die Regierung
verpflichtet, die Corona-Maßnahmen binnen 30 Tagen zurückzunehmen
oder eine geeignete Rechtsgrundlage dafür zu schaffen. Geklagt hatte
die Liga für Menschenrechte. Sie hielt es für unrechtmäßig, dass di
e
Entscheidungen per ministeriellen Erlassen verfügt wurden. Die
Regierung legte Einspruch ein.

Nun erkannte das Berufungsgericht an, dass drei Gesetze von 1963,
1992 und 2007 Grundlage für die Erlasse des Innenministeriums sein
könnten. Zugleich warf es jedoch verfassungsrechtliche Fragen auf. Es
gebe Zweifel, ob einem einzigen Ministerium Kompetenzen zur
Begrenzung von Grundrechten übertragen werden dürften, zitierte der
öffentlich-rechtliche Sender RTBF aus der Begründung.

Zeitweise galten in Belgien strenge Corona-Regeln. So durfte man
wochenlang nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts engen
Kontakt haben. Monatelang galten nächtliche Ausgangssperren und ein
Verbot von Reisen ohne triftigen Grund. Inzwischen sind viele Regeln
gelockert, Terrassen von Cafés und Bars sowie Geschäfte sind wieder
zugänglich. Am Mittwoch steht der nächste Schritt an: Dann sollen
auch Innenräume von Restaurants und Kinos wieder öffnen.