Nach weiteren Lockerungen mehr Freiheiten in der Pandemie

Eine spätere Sperrstunde und sogar Feiern mit bis zu 50 Gästen sind
laut der neuen Corona-Verordnung möglich. Ein neuer Grenzwert
beschleunigt die Lockerungen. Mancherorts entfällt sogar die
Testpflicht.

Stuttgart (dpa/lsw) - Länger Ausgehen, Sport im Studio und hier oder
da sogar ein Biergarten ohne Testpflicht - die neue Corona-Verordnung
in Baden-Württemberg gibt Menschen seit Montag in vielen Städten und
Kreisen wegen der sinkenden Infektionszahlen noch mehr Freiheiten
zurück. Was erlaubt ist, richtet sich nach der Sieben-Tage-Inzidenz
in den Regionen. In den meisten Stadt- und Landkreisen lag die Zahl
der Infektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche zuletzt bei
Werten zwischen 35 und 50 (Stand: Sonntag, 16.00 Uhr).

Die Bundes-Notbremse gilt schon länger nicht mehr, nun ist zudem eine
neue Lockerungsstufe für Regionen in Kraft getreten, deren
Siebe-Tage-Inzidenzen stabil unter einer 35er Schwelle liegen. Unter
anderem Heidelberg, Karlsruhe, der Rhein-Neckar-Kreis und der
Bodenseekreis sowie Emmendingen liegen bereits unter diesem
Grenzwert.

Dort gilt nun zum Beispiel nicht mehr überall die TESTPFLICHT. Sobald
fünf Tage in Folge ein Wert von 35 unterschritten wird, ist der
Biergartenbesuch ohne Test möglich. Auch im Freibad und bei
Kulturveranstaltungen im Freien brauchen die Besucher keinen Nachweis
über einen negativen Corona-Test. Für Feiern in Restaurants oder Bars
bleibt ein negatives Testergebnis oder der Nachweis, geimpft oder
genesen zu sein, die Bedingung. Mit den entsprechenden Nachweisen
können bis zu 50 Menschen innen und außen zusammenkommen.

Ein stabiler Inzidenzwert unter 35 ermöglicht auch KULTUR- und
SPORTVERANSTALTUNGEN mit mehr Besuchern. Unter freien Himmel dürfen
bis zu 750 Menschen beispielsweise Theateraufführungen oder
Fußballspiele gemeinsam verfolgen.

Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50,
dürfen sich insgesamt zehn Menschen aus drei Haushalten treffen. Fünf
Kinder bis einschließlich 13 Jahren aus fünf Haushalten sind
zusätzlich erlaubt. Außerdem wird die SPERRSTUNDE in der Gastronomie
nach hinten verlegt. Restaurants, Shisha- und Raucherbars sowie
Kneipen dürfen in Stufe 3 bis 1.00 Uhr nachts öffnen. Auch der Besuch
von Freizeitparks ist in Stufe 3 wieder möglich.

Bereits in Öffnungsstufe 2 kommen SPORTFANS auf ihre Kosten.
Sportanlagen, Fitnessstudios und Sportstätten dürfen wieder öffnen.
Dabei liegt die Begrenzung bei 20 Quadratmetern je Person, es gilt
die Testpflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder
Genesungsnachweises. Unter anderem in Mannheim stemmen Hobbysportler
seit Sonntag wieder Gewichte. In Stuttgart ist seit Montag der Besuch
in Fitnessstudios wieder erlaubt.

Neu in der Corona-Verordnung ist außerdem, dass die einzelnen
Öffnungsstufen früher in Kraft treten. Liegt die Inzidenz an fünf
Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 50, tritt ein Kreis
automatisch in die 3. Öffnungsstufe ein - für die Menschen bedeutet
das frühere Lockerungen.