Corona und Urlaub: Das ist in den Bundesländern möglich

Wandern in den Alpen, Sonnenbaden an der Nordsee oder doch ein
Städte-Trip? Die Sommerferien stehen vor der Tür, und in vielen
Bundesländern werden die Corona-Regeln gelockert. Doch manche
Einschränkungen bleiben.

Berlin (dpa) - Die Corona-Zahlen sinken, die Urlaubslust steigt. In
den ersten Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen.
Doch was ist angesichts bundesweit niedriger Inzidenzen überhaupt
erlaubt? Und welche Einschränkungen gelten weiter? Ein Überblick über

die Bundesländer.

BADEN-WÜRTTEMBERG: Gasthäuser, Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen und
Campingplätze im Südwesten dürfen Gäste empfangen. Wenn diese weder

vollständig geimpft noch genesen sind, müssen sie alle drei Tage
einen negativen Schnelltest vorlegen. In Innenräumen sind pro Gast je
2,5 Quadratmeter Fläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine
Personenbegrenzung. Der Abstand zwischen den Tischen sollte
mindestens 1,5 Metern betragen. Auch touristische Veranstaltungen im
Freien, beispielsweise Stadtführungen, sind mit bis zu 20
Teilnehmenden wieder erlaubt. In der zweiten Öffnungsstufe gelten bei
anhaltend niedrigeren Infektionszahlen weitere Lockerungen. So dürfen
Beherbergungsbetriebe beispielsweise Saunen, Bäder und
Wellnessbereiche für ihre Übernachtungsgäste öffnen. Die
Maskenpflicht besteht weiter.

BAYERN: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer über fünf
Tage hinweg stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Pensionen,
Ferienwohnungen, Campingplätze, Berghütten und Jugendherbergen
öffnen. Gäste müssen einen höchstens 24 Stunden alten negativen
Corona-Test mitbringen. Ebenfalls geöffnet sind etwa Seilbahnen und
Schifffahrt, die Gastronomie sowie Saunen, Bäder und Freizeitparks.
Auch Stadt- und Bergführungen sind möglich. Grundsätzlich gilt:
Bleibt die Inzidenz unter 50, entfällt für Gäste die Testpflicht.
Derzeit sind fast alle bayerischen Landkreise unter 50.

BERLIN: In der Hauptstadt sind seit Mitte Juni wieder private
Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei müssen die
Gäste alle drei Tage einen negativen Test vorlegen. Gäste mit
negativem Testergebnis können sich auch wieder in Innenräumen von
Kneipen und Restaurants bedienen lassen. Die Außengastronomie ist
schon länger geöffnet, hier gibt es keine Testpflicht mehr.

Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen mit Testpflicht
und Hygienekonzept wieder öffnen. Erste Museen und Gedenkstätten sind
ebenfalls auf; Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge gibt es wieder.
Der Senat einigte sich zudem darauf, dass ab Anfang Juli bei
Veranstaltungen im Freien bis zu 2000 Teilnehmer erlaubt sind. An
Veranstaltungen in Innenräumen dürfen dann bis zu 500 teilnehmen.

BRANDENBURG: In Diskotheken und Clubs gilt weiterhin grundsätzlich
eine Testpflicht. Es darf nicht mehr als ein Gast pro zehn
Quadratmeter eingelassen werden. Gaststättenbesuche und der
Aufenthalt in touristischen Einrichtungen sind angesichts der
Inzidenz unter 20 ohne Beschränkungen möglich. In Brandenburg sind
auch wieder sexuelle Dienstleistungen und
Prostitutionsveranstaltungen erlaubt - aber mit Testpflicht. Auch
müssen die Daten der Personen erfasst werden. Solange sexuelle
Dienstleistungen nicht erbracht werden, besteht Maskenpflicht.

BREMEN: Gastronomiebetriebe dürfen außen und innen öffnen, wenn ein
Hygienekonzept vorliegt und Kontaktdaten der Gäste erhoben werden.
Derzeit sind keine Tests nötig, weil die Infektionsrate in Bremen und
Bremerhaven niedrig ist. Eine Testpflicht würde innen bei einer
Inzidenz über 35 wieder greifen, außen über 50. Hotelübernachtungen

zu touristischen Zwecken sind mit aktuellem Negativ-Test gestattet.
Genesene und Gäste mit vollem Impfschutz müssen keinen Test vorlegen.
Die Maskenpflicht gilt in Außenbereichen nur noch an Haltestellen und
in Bahnhöfen. Im Nahverkehr und in Innenräumen besteht sie weiterhin.
Bis auf Clubs und Diskotheken sind Freizeit- und Kultureinrichtungen
geöffnet. In Museen ist kein Termin mehr erforderlich.

HAMBURG: Seit Juni können Touristen wieder in der Hansestadt
übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat

reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung
strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen
Corona-Tests. Außengastronomie ist erlaubt, drinnen dürfen Gäste nur

mit negativem Test sitzen. Unter den üblichen Hygieneauflagen sind
auch Hafen- und Stadtrundfahrten zulässig, in offenen Fahrzeugen auch
ohne Maske. Museen und Bibliotheken sind ebenso geöffnet wie
zoologische und botanische Gärten, Theater, Opern und Kinos. Nur die
Clubs bleiben vorerst geschlossen.

HESSEN: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind
unter Auflagen geöffnet, Betriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen
dürfen zu maximal 75 Prozent ausgelastet sein. Für die
Innengastronomie muss ein tagesaktueller, negativer Test vorgelegt
werden, für Außenplätze gilt eine Testempfehlung. Auch von
Freizeitparks können Innenbereiche mit Testempfehlung wieder öffnen.
Im Außenbereich ist das Öffnen mit Auflagen wie Testpflicht und
Personenbegrenzung machbar. Clubs und Diskotheken dürfen ab Freitag
ihre Innenräume als Bar und für Gastronomie nutzen, Tanzen bleibt
jedoch verboten. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz regional über 100
steigen, gelten schärfere Regeln: Dann dürfte nur die
Außengastronomie mit Testpflicht öffnen. Beherbergungsbetriebe
dürften zu maximal 60 Prozent ausgelastet sein.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Das Urlaubsland im Nordosten hat seine
Hotels, Pensionen und Campingplätze seit Anfang Juni auch wieder für
Gäste aus anderen Bundesländern geöffnet. Sie müssen bei Anreise
allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen, vollständig geimpft
oder genesen sein. Die lange Zeit verwaisten Ostseestrände füllen
sich zusehends. Seit dem 11. Juni dürfen auch Tagesgäste wieder
anreisen. Gaststätten sind seit Ende Mai geöffnet. Wer drinnen Platz
nehmen will, benötigt aber einen negativen Test. Zoos und Museen sind
geöffnet, die Theater und die Klassik-Festspiele sind in die
Sommersaison gestartet - mit Zuschauerlimits sowie Test- und
Maskenpflicht für Besucher.

NIEDERSACHSEN: Touristische Übernachtungen sind möglich, wo in
Kreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100
liegt. Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50
bis zu 80 Prozent belegt werden, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt
die Begrenzung. Kommen dürfen Gäste aus ganz Deutschland - mit
negativem Test oder dem Nachweis einer Genesung oder vollständigen
Impfung. Zoologische und botanische Gärten können bei halber
Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Der Besuch von Museen und
anderen Kultureinrichtungen ist bis zu einer Inzidenz von 10 mit
Hygienekonzept und Maske ohne weitere Einschränkungen möglich.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 - fast
überall in NRW - dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für
Übernachtungen und das komplette gastronomische Angebot öffnen. Gäste

müssen geimpft oder genesen sein oder bei der Anreise einen Test
vorlegen. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Campingplätze. Die
Gastronomie darf man in fast ganz NRW inzwischen innen und außen ohne
Test besuchen.

RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz tritt zusätzlich zu den bereits
gelockerten Bestimmungen für die Hotellerie und Gastronomie eine
weitere Bestimmung am 2. Juli in Kraft. Aktuell dürfen bei einer
Inzidenz von unter 50 Sport- und Kulturveranstaltungen innen von bis
zu 250, außen von bis zu 500 Menschen mit Negativtest besucht werden.
Indoor-Freizeiteinrichtungen haben mit Test und Personenbeschränkung
wieder geöffnet. Auch Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen haben ihren

Betrieb aufgenommen. Campingplätze und deren
Gemeinschaftseinrichtungen sind wieder für alle nutzbar,
Jugendfreizeiten mit Übernachtung finden wieder statt. Vom 2. Juli an
sind zudem Fachmessen, Spezial- und Flohmärkte mit Auflagen möglich.
Bus- und Schiffsreisen werden mit Maske, Test und maximal halber
Belegung wieder erlaubt.

SAARLAND: Seit dem 11. Juni dürfen draußen im Café oder Restaurant
Gäste wieder ohne Testpflicht Platz nehmen. Die Pflicht zum
vorherigen Corona-Test gibt es seitdem auch nicht mehr bei privaten
Treffen im Freien und auch bei körpernahen Dienstleistungen wie beim
Friseur oder der Kosmetikerin. Privat darf man sich wieder mit bis zu
zehn Personen treffen. Ab Freitag sind zudem Veranstaltungen mit bis
zu 500 Menschen unter freiem Himmel erlaubt, in geschlossenen Räumen
dürfen bis zu 250 Personen zusammenkommen. Dafür muss man aber
negativ getestet, vollständig geimpft oder von Corona genesen sein.
Hallenbäder, Thermen und Saunen sind unter Auflagen wieder geöffnet.

SACHSEN: Die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung sieht
stufenweise Lockerungen bei niedrigen Infektionszahlen vor. Den neuen
Regeln zufolge fallen bei einem Wert unter 35 an 5
aufeinanderfolgenden Tagen Testpflicht und Kontakterfassung für
Restaurant- und Freibadbesuch weg. Zudem dürfen etwa auch Diskotheken
und Clubs öffnen. Bei einer Inzidenz von unter 50 ist die Öffnung
unter anderem von Hallenbädern und Wellnesszentren möglich. Bei einer
Inzidenz unter 100 sind touristische Übernachtungsangebote zulässig.
Bei allen Aktivitäten sind neben einem Hygienekonzept immer
Kontakterfassungen und tagesaktuelle Testungen - bei Übernachtungen
zu Beginn - nötig.

SACHSEN-ANHALT: In Sachsen-Anhalt dürfen Hotels, Pensionen und andere
Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Anwesenheitsnachweise sind
notwendig. Übernachtungsgäste brauchen einen aktuellen Test bei der
Anreise und danach alle 48 Stunden. Auf Campingplätzen und in
Ferienwohnungen gilt die Testpflicht nur einmalig bei der Ankunft.
Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 je 100 000 Einwohner sind
Reisebustouren, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische
Angebote wieder möglich. Besuche der Außengastronomie sind ohne Test
erlaubt; drinnen gilt die Testpflicht weiter - außer für Geimpfte und
Genesene. Die Sperrstunde entfällt. Im Öffentlichen Nahverkehr reicht
statt einer FFP2-Maske auch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz wie
etwa eine OP-Maske. Zudem können zu privaten Feiern im Familien- und
Freundeskreis 59 Personen ohne Test zusammenkommen. Es fällt für
private Treffen auch die Obergrenze von zehn Personen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz
Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48
Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen und alle drei Tage
erneuern. Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem
erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste
einen negativen Test vorlegen, ausgenommen Übernachtungsgäste im
jeweiligen Hotel. Ab Montag dürfen auch die Clubs und Diskotheken
wieder öffnen: für maximal 125 Personen und mit Hygienekonzept,
Kontaktdatenerhebung, Masken- und Testpflicht.

THÜRINGEN: Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab einer stabilen

Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reisebusveranstaltungen sind
dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter
50 auch mehrtägige Reisen, ab einer Inzidenz unter 35 entfällt zudem
die Testpflicht, die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bleibt
aber. Hotels und Pensionen dürfen Gäste beherbergen - bei einer
Inzidenz unter 35, also fast überall. Es entfallen zudem die
Testpflicht und die Auslastungsgrenze von 60 Prozent. Eine
Kontaktnachverfolgung muss allerdings weiterhin möglich sein. In der
Gastronomie gibt es bei Inzidenzen unter 35 auch in Innenräumen keine
Testpflicht mehr für die Gäste.