Demonstranten protestieren gegen Ausgangssperre in Köln

Köln (dpa/lnw) - Bei einer Demonstration auf dem Kölner Heumarkt
haben am Samstagabend Gegner der Corona-Ausgangsbeschränkungen ihrem
Unmut Luft gemacht. Laut Veranstalter protestierten etwa 250 Menschen
unter dem Motto «Nein zu Ausgangssperren! Gesundheitsschutz statt
Einschränkung unserer Grundrechte!» und forderten das sofortige Ende
der Ausgangsbeschränkungen. Laut Polizei verlief die Kundgebung
überwiegend friedlich und weitestgehend unter Einhaltung der
Corona-Auflagen. Vor dem Beginn der Ausgangssperre um 21 Uhr wurde
die Demonstration beendet.

Allerdings habe eine Gruppe von überwiegend schwarz gekleideten
Frauen und Männern randaliert, Rauchbomben auf Streifenwagen und
Warnbarken auf Straßen und Schienen geworfen. Diese Gruppe habe nicht
nur gegen die Ausgangsbeschränkungen, sondern für den Erhalt eines
Autonomen Zentrums in Köln demonstriert. Gut 30 der Randalierer seien
vorübergehend in Gewahrsam genommen worden, teilte die Polizei mit.
Gegen sie werde wegen Landfriedensbruchs ermittelt.

Verschiedene Organisationen und Aktivisten hielten bei der Demo
Reden, zwischendurch wurde Musik gespielt. Auch der Kölner
Kabarettist Robert Griess richtete Worte an die Teilnehmer der
Versammlung. Die Organisatoren kündigten zudem weitere Proteste gegen
die Ausgangssperre an. So soll nächsten Mittwoch auf dem Neumarkt
eine Kundgebung unter dem Motto «Das Virus geht nicht nachts
spazieren, sondern tagsüber arbeiten!» stattfinden.

Die Ausgangsbeschränkungen in der größten Stadt Nordrhein-Westfalens

gelten bis auf weiteres von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens.
Nach Angaben von Oberbürgermeisterin Henriette Reker gab es das seit
dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Die hohen Corona-Zahlen und die
Auslastung der Intensivstationen machten die Maßnahme unumgänglich,
argumentiert die parteilose Politikerin.

Seit Freitagabend darf man nachts nur noch mit triftigem Grund die
Wohnung verlassen, etwa wenn man zum Arzt muss, dienstliche
Tätigkeiten ausübt oder Kranke begleitet. Verstöße werden mit einem

Bußgeld von 250 Euro geahndet.