Trotz Notbremse: Abholung im Einzelhandel soll erlaubt bleiben

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land Baden-Württemberg will trotz der
Notbremse in Corona-Hotspots dem Einzelhandel noch Abholangebote nach
dem Prinzip Click & Collect erlauben. Das geht aus dem abschließenden
Entwurf der grün-schwarzen Regierung für die neue Corona-Verordnung
hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vorliegt. Zwar
sollen Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte in Kreisen mit über
100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche schließen -
doch Abholangebote und Lieferdienste sollen davon ausgenommen sein.
Damit weicht das Land vom Gesetzentwurf des Bundes für eine Notbremse
ab, der allerdings vom Bundestag und Bundesrat noch nicht beschlossen
ist.

Nach den jüngsten Zahlen des Landesgesundheitsamts in Stuttgart
liegen nur noch sechs Stadt- und Landkreise im Südwesten unter der
Inzidenz von 100. Darüber liegen 38 Kreise, davon 10 sogar über 200.
Die neue Corona-Verordnung soll an diesem Sonntag verkündet werden.

Ab einer Inzidenz von über 100 dürfen nur noch Ladengeschäfte der
Grundversorgung öffnen - also etwa Supermärkte, Apotheken und
Drogerien. Bei der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kunde
verschärft das Land die Auflagen: von 10 auf 20 Quadratmeter bei
Ladenflächen bis 800 Quadratmeter und von 20 auf 40 Quadratmeter bei
Ladenflächen über 800 Quadratmeter.

Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Corona-Welle
uneinheitlich umsetzten und die Infektionslage zugleich mehr und mehr
außer Kontrolle gerät, soll die «Notbremse» auf Bundesebene
gesetzlich verankert werden. In Landkreisen mit mehr als 100
wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern müssten
Lockerungen dann verpflichtend zurückgenommen werden.
Baden-Württemberg wollte nicht warten, bis der Entwurf im Bund
beschlossen ist und hat die Notbremse schon in die neue
Corona-Verordnung eingearbeitet.