Bundesgartenschau-Öffnung auch klare Forderung der CDU-Fraktion

Kurz vor der geplanten Öffnung der Bundesgartenschau könnten
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes einen Strich durch die
Rechnung machen. Nun spricht sich auch die CDU-Fraktion klar dafür
aus, dass die Blumenschau unter Auflagen auch in der Pandemie starten
können soll.

Erfurt (dpa/th) - Auch die CDU-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein,
dass die Bundesgartenschau in Erfurt in der kommenden Woche trotz der
dritten Corona-Welle für Besucher öffnet. Der Fraktionsvorsitzende
Mario Voigt fordert in einem Brief an die Unionsfraktion im Bundestag
eine planmäßige Öffnung der Bundesgartenschau in Erfurt, wie die
Fraktion am Samstag mitteilte. Er verlange in dem Schreiben, dass die
Blumenschau von der Liste der Einrichtungen genommen wird, die bei
einem bundesweiten Lockdown geschlossen werden müssten.

«Es leuchtet nicht ein, wieso Veranstaltungen an der frischen Luft
bei Beachtung der Hygieneregeln unterbunden werden sollen»,
argumentiert Voigt in dem Brief mit Blick auf die vom Bund
vorgeschlagenen Ausgangssperren. «Richtig wäre es, den Menschen so
lange wie möglich die Bewegung im Freien nahezulegen. Dies gilt für
zoologische und botanische Gärten genauso wie im Falle Thüringens
ganz konkret für die bevorstehende Bundesgartenschau in Erfurt mit
ihrem ausgeklügelten Einlass- und Hygienemanagement.»

Hintergrund ist eine geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes,
mit der eine bundeseinheitliche Notbremse im Kampf gegen die
Corona-Pandemie geschaffen werden soll. Die Pläne sehen unter anderem
vor, dass botanische Gärten nicht öffnen dürfen, wenn die jeweilige
Stadt oder der jeweilige Landkreis an drei Tagen in Folge die
Inzidenz von 100 überschreitet - also mehr als 100 Neuinfektionen je
100 000 Einwohner binnen sieben Tage registriert werden. Den
aktuellen Thüringer Corona-Regeln zufolge dürfen Zoos und botanische
Gärten aber unter Auflagen öffnen.

Auch Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte bereits erklärt,
mit allen Bundestagsfraktionen zu diesem Thema im Kontakt zu stehen.
Er hatte angekündigt, gegebenenfalls bei einer Sondersitzung des
Bundesrats am Donnerstag das Wort dafür ergreifen zu wollen, dass die
Änderungspläne des Infektionsschutzgesetzes entsprechend für eine
Öffnung zumindest der Außenbereiche der Buga angepasst werden.

Ramelow pocht auf eine Unterscheidung zwischen Innen- und
Außenbereichen. Auch er argumentiert, dass unter freiem Hummel die
Ansteckungsgefahr geringer sei als in Innenräumen. Zudem könne auf
dem Buga-Gelände besser als in öffentlich zugänglichen Parks die
Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Besucherströme besser
kontrolliert werden.

Bislang ist die Buga vom 23. April bis zum 10. Oktober geplant. Die
Novelle des Infektionsschutzgesetzes war am Freitag in erster Lesung
im Bundestag beraten worden. Am Mittwoch ist die Beschlussfassung
geplant. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen. Die
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind als Einspruchsgesetz
formuliert, was es für den Bundesrat schwerer macht, es aufzuhalten
oder noch zu verändern. Die Länderkammer müsste dazu den
Vermittlungsausschuss mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat für
Nachverhandlungen anrufen. Dazu bräuchte es eine absolute Mehrheit
von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat.

Thüringen ist seit langem das am heftigsten von der Corona-Pandemie
betroffene Bundesland. Am Samstag lag die Zahl der registrierten
Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen laut Robert
Koch-Institut bei rund 250. Bundesweit lag die 7-Tage-Inzidenz bei
161. In Erfurt lag die Inzidenz nach Angaben der Stadtverwaltung vom
Samstag bei 166,4.